Mitarbeiter verstorben: Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

Wenn ein Mitarbeiter verstorben ist, musst du als Arbeitgeber menschlich und organisatorisch richtig handeln. Unsere Checkliste zeigt dir, was mit Lohn, Urlaub, Meldungen, Firmeneigentum und Team zu tun ist.

Katharina Brenner

·

05.10.2026

·

11 Min. Lesezeit

Mitarbeiter verstorben: Trauer und Zusammenhalt im Team

Ein Anruf am Morgen, eine Nachricht der Familie: Ein Kollege ist plötzlich gestorben. Für das Team ist das ein Schock, für dich als Arbeitgeber beginnt eine Phase, in der du gleichzeitig menschlich und organisatorisch richtig handeln musst. Wenn ein Mitarbeiter verstorben ist, gibt es kaum Routinen, auf die du zurückgreifen kannst, und trotzdem stehen rechtliche Pflichten an.

Die meisten Betriebe erleben einen solchen Fall nur selten. Genau deshalb fehlen oft klare Abläufe: Wer spricht mit der Familie? Was passiert mit dem Gehalt, dem Resturlaub, dem Dienstwagen und dem E-Mail-Postfach? Und wie führst du ein trauerndes Team durch die nächsten Wochen?

Dieser Leitfaden gibt dir Orientierung. Er verbindet die rechtlichen Grundlagen mit konkreten Empfehlungen für den Umgang mit Angehörigen und Belegschaft.

Mitarbeiter verstorben: Was rechtlich passiert

Ist ein Mitarbeiter verstorben, endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Tod. Eine Kündigung ist nicht nötig. Grund ist, dass die Arbeitsleistung nach Paragraf 613 BGB höchstpersönlich zu erbringen ist und deshalb nicht auf die Erben übergeht. Bereits entstandene Geldansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gehen dagegen auf die Erben über.

Für dich heißt das: Du musst keine Erklärung abgeben, aber du musst das Arbeitsverhältnis sauber abwickeln. Dazu gehören insbesondere:

  • die Abrechnung des Gehalts bis zum Todestag,
  • die Abgeltung offener Urlaubstage und Zeitguthaben,
  • die Abmeldung bei der Krankenkasse,
  • die Klärung von Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung und Tarifvertrag,
  • die Rückgabe von Firmeneigentum und die Sicherung von Zugängen.

Rechtliche Fragen sind dabei nur ein Teil der Aufgabe. Mindestens genauso wichtig ist, wie du mit Angehörigen und Team umgehst.

Die ersten Tage: Menschlich richtig handeln

Kontakt zu den Angehörigen

Nimm persönlich Kontakt auf, idealerweise als Geschäftsführung oder direkte Führungskraft. Ein kurzer Anruf oder eine handgeschriebene Karte zeigt Anteilnahme. Dränge in dieser Phase nicht auf organisatorische Fragen. Biete stattdessen einen festen Ansprechpartner im Unternehmen an, der sich in den nächsten Wochen um alle Formalitäten kümmert.

Kläre behutsam, ob und wie die Familie eine Teilnahme von Kolleginnen und Kollegen an der Trauerfeier wünscht. Frag auch, welche Informationen du im Unternehmen weitergeben darfst, etwa zur Todesursache.

Das Team informieren

Ist ein Mitarbeiter verstorben, informierst du das engste Team persönlich und zeitnah, bevor die Nachricht über Flurfunk oder soziale Medien die Runde macht. Danach folgt eine kurze Information an das gesamte Unternehmen. Achte auf diese Punkte:

  • Klare, einfache Worte statt Umschreibungen.
  • Nur abgestimmte Informationen zu Umständen und Ursache.
  • Raum für Reaktionen: Plane Zeit für Gespräche ein und erlaube, dass die Arbeit an diesem Tag zweitrangig ist.
  • Unterstützung anbieten: Hinweis auf Betriebsarzt, ein vorhandenes Mitarbeiterberatungsprogramm oder externe Trauerbegleitung.

Rituale helfen: ein Kondolenzbuch, ein Foto mit Kerze an einem ruhigen Ort, eine gemeinsame Gedenkminute. Was passt, hängt von deiner Unternehmenskultur und den Wünschen der Familie ab.

Kunden und Geschäftspartner

Hatte der verstorbene Mitarbeiter viel Kundenkontakt, informierst du wichtige Partner zeitnah und persönlich. Benenne gleichzeitig eine neue Ansprechperson. Richte für das Postfach eine sachliche Abwesenheitsnotiz ein, die auf die Vertretung verweist, ohne Details zu nennen.

Mitarbeiter verstorben: Kolleginnen und Kollegen trösten sich gegenseitig im Büro
In den ersten Tagen zählen Präsenz, klare Worte und Raum für Trauer mehr als Prozesse. Foto: The Jopwell Collection / Unsplash

Lohn, Urlaub und weitere Ansprüche der Erben

Gehalt bis zum Todestag

Das Gehalt steht anteilig bis einschließlich zum Todestag zu. Die Zahlung geht an die Erben. In der Praxis ist die Überweisung auf das bisherige Gehaltskonto meist unproblematisch, weil das Konto in den Nachlass fällt. Sollen Zahlungen auf ein anderes Konto gehen, lass dir einen Erbnachweis vorlegen, etwa einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Eine Lohnfortzahlung über den Todestag hinaus schuldest du gesetzlich nicht. Viele Tarifverträge und manche Arbeitsverträge sehen aber ein Sterbegeld für Hinterbliebene vor. Im öffentlichen Dienst regelt etwa der TVöD eine Fortzahlung für den restlichen Sterbemonat und zwei weitere Monate an Ehegatten oder Kinder. Prüfe deshalb Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsvertrag.

Urlaubsabgeltung ist vererbbar

Offener Urlaub verfällt nicht mit dem Tod. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs von 2018 und des Bundesarbeitsgerichts von 2019 wandelt er sich in einen Abgeltungsanspruch um, der auf die Erben übergeht. Die Berechnung folgt denselben Regeln wie bei jedem anderen Ausscheiden. Wie du den Tageswert ermittelst, zeigt unser Beitrag zum Resturlaub bei Kündigung.

Beispiel: Ein Mitarbeiter mit 4.225 Euro Monatsgehalt und Fünf-Tage-Woche hatte noch zehn Urlaubstage offen. Der Tageswert beträgt 4.225 mal 3 geteilt durch 65, also 195 Euro. Die Erben erhalten eine Abgeltung von 1.950 Euro brutto.

Zeitguthaben, Boni und Auslagen

Auch ein Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto, verdiente variable Vergütung und offene Reisekostenabrechnungen stehen den Erben zu. Bei Boni hängt die Höhe von der jeweiligen Vereinbarung ab, etwa ob ein anteiliger Anspruch für das Jahr besteht. Prüfe auch Arbeitgeberdarlehen oder Vorschüsse, die gegebenenfalls mit Ansprüchen der Erben verrechnet werden können.

Betriebliche Altersversorgung

Bestand eine betriebliche Altersversorgung, können Hinterbliebene Ansprüche auf Leistungen haben. Ob und in welcher Höhe, regelt die jeweilige Versorgungszusage. Informiere den Versorgungsträger, etwa die Direktversicherung oder Pensionskasse, und gib den Angehörigen die Kontaktdaten weiter.

AnspruchWer erhält ihnHinweis
Gehalt bis TodestagErbenanteilig, mit letzter Abrechnung
UrlaubsabgeltungErbenvererbbar seit EuGH 2018
Zeitguthaben, BoniErbennach Vereinbarung
SterbegeldHinterbliebene laut Regelungnur wenn Tarif oder Vertrag es vorsehen
BetriebsrenteHinterbliebene laut ZusageVersorgungsträger informieren

Lohnabrechnung, Meldungen und Steuern

Wenn ein Mitarbeiter verstorben ist, läuft die Lohnabrechnung nicht einfach weiter wie bisher. Diese Schritte stehen an:

  1. Abmeldung bei der Krankenkasse: mit dem Abgabegrund für das Ende der Beschäftigung durch Tod, in der Regel mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen.
  2. Lohnsteuer: Den Arbeitslohn für den Sterbemonat kannst du aus Vereinfachungsgründen in der Regel noch nach den Merkmalen des Verstorbenen abrechnen. Spätere Zahlungen an die Erben, etwa eine Urlaubsabgeltung, sind steuerlich Arbeitslohn der Erben.
  3. Sozialversicherung: Ob Beiträge anfallen, hängt von der Art und dem Zeitpunkt der Zahlung ab. Lass das von deinem Lohnbüro oder deiner Steuerberatung prüfen.
  4. Lohnsteuerbescheinigung: Übermittle sie wie gewohnt elektronisch und stelle den Erben auf Wunsch einen Ausdruck zur Verfügung.
  5. Arbeitsunfall: Ist der Tod Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls, informierst du den Unfallversicherungsträger sofort und erstattest die Unfallanzeige.

Die steuerliche Behandlung von Zahlungen an Erben ist ein Spezialthema. Hier lohnt sich eine kurze Abstimmung mit der Steuerberatung, bevor du die letzte Abrechnung erstellst. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung, Stand: Oktober 2026.

Firmeneigentum, Zugänge und Datenschutz

Arbeitsmittel und Dienstwagen

Ist ein Mitarbeiter verstorben, gehören Laptop, Smartphone, Schlüssel, Zugangskarten und ein Dienstwagen weiterhin dem Unternehmen. Die Erben müssen sie herausgeben. Lass dir damit aber Zeit und vereinbare einen Termin, der für die Familie passt. Ein Dienstwagen, den die Familie für Wege rund um die Beerdigung braucht, kann für einige Tage dort bleiben, wenn du das schriftlich regelst.

Persönliche Gegenstände vom Arbeitsplatz, wie Fotos, Kleidung oder Bücher, packst du mit Sorgfalt zusammen und übergibst sie der Familie. Am besten erledigt das eine vertraute Kollegin oder ein vertrauter Kollege, nicht der Hausmeisterdienst.

E-Mail-Postfach und Accounts

Sperre zeitnah die Zugänge zu IT-Systemen und Cloud-Diensten, um Missbrauch zu verhindern. Beim Postfach ist Vorsicht geboten: Durfte der Mitarbeiter es auch privat nutzen, darfst du nicht ohne Weiteres alle Mails lesen. Richte eine Abwesenheitsnotiz ein und regle die Weiterleitung geschäftlicher Nachrichten. Bei Unsicherheiten ziehst du deinen Datenschutzbeauftragten hinzu. Wie du solche Fälle generell sauber regelst, zeigt unsere DSGVO-Checkliste.

Die Personalakte bewahrst du nach den üblichen Fristen auf. Entferne den Mitarbeiter zeitnah aus Verteilerlisten, Organigrammen und automatisierten Systemen. Nichts ist für Angehörige schmerzhafter als eine automatische Geburtstagsmail oder eine Einladung zur Weihnachtsfeier.

Mitarbeiter verstorben: Personalabteilung bearbeitet Unterlagen zu Abrechnung und Meldungen
Abrechnung, Abmeldung und Rückgabe von Firmeneigentum brauchen eine klare Zuständigkeit. Foto: Arisa Chattasa / Unsplash

Aufgaben übergeben und das Team führen

Wenn ein Mitarbeiter verstorben ist, bleibt seine Arbeit liegen. Kunden warten, Projekte laufen weiter, Fristen rücken näher. Verteile Aufgaben bewusst und transparent und überfordere niemanden. Gerade engste Kollegen brauchen oft einige Tage, bevor sie die Aufgaben des Verstorbenen übernehmen können.

Bewährt hat sich diese Reihenfolge:

  1. Dringendes sichern: Termine, Fristen und laufende Kundenzusagen erfassen.
  2. Kommissarisch verteilen: Aufgaben für die nächsten Wochen auf mehrere Schultern legen.
  3. Entlastung schaffen: Unwichtige Projekte verschieben, Unterstützung durch Externe prüfen.
  4. Nachbesetzung planen: Mit etwas Abstand und offen kommuniziert.

Trauer verläuft unterschiedlich. Manche wollen sofort arbeiten, andere brauchen Zeit. Als Führungskraft solltest du Veränderungen in Leistung und Stimmung in den kommenden Monaten aufmerksam begleiten. Hinweise, wie du dein Team durch schwierige Phasen führst, findest du im Beitrag Führen in der Krise.

Nutze den Fall auch als Anlass zur Vorsorge. Ein Notfallhandbuch mit Vertretungsregeln, Zugangsdaten für kritische Systeme und Ansprechpartnern hilft nicht nur beim Tod eines Mitarbeiters, sondern auch bei längerer Krankheit oder plötzlichem Ausscheiden.

Typische Fehler, wenn ein Mitarbeiter verstorben ist

Auch gut gemeinte Reaktionen können verletzen oder teuer werden. Diese Fehler passieren in der Praxis besonders häufig:

  • Zu schnelle Abwicklung: Wer kurz nach der Beerdigung den Dienstwagen zurückfordert, beschädigt das Vertrauen von Familie und Team nachhaltig.
  • Automatische Prozesse laufen weiter: Wird das Gehalt für den Folgemonat versehentlich voll ausgezahlt, musst du die Überzahlung von den Erben zurückfordern. Das ist für alle Seiten unangenehm.
  • Ansprüche übersehen: Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass offener Urlaub mit dem Tod verfällt. Das ist falsch und kann zu Nachforderungen führen.
  • Informationen ohne Abstimmung: Spekulationen über die Todesursache im Team-Chat verletzen die Privatsphäre der Familie.
  • Zurück zur Tagesordnung nach einem Tag: Wer Trauer ignoriert, riskiert sinkende Motivation und Konflikte im Team.
  • Fehlende Dokumentation: Halte fest, was mit der Familie besprochen und vereinbart wurde, damit niemand dieselben Fragen zweimal stellt.

Ist ein Mitarbeiter verstorben, hilft eine einfache Regel: Jede organisatorische Maßnahme prüfst du mit der Frage, wie sie auf die Familie wirkt. Was rechtlich korrekt ist, muss auch im Ton stimmen.

Checkliste: Wenn ein Mitarbeiter verstorben ist

Diese Liste hilft dir, in einer belastenden Situation nichts zu vergessen:

  • Persönlich kondolieren und einen festen Ansprechpartner für die Familie benennen.
  • Mit den Angehörigen abstimmen, welche Informationen geteilt werden dürfen.
  • Team persönlich informieren, Unterstützungsangebote nennen.
  • Teilnahme an der Trauerfeier ermöglichen, sofern die Familie das wünscht.
  • Wichtige Kunden und Partner informieren, neue Ansprechpartner benennen.
  • Gehalt bis zum Todestag, Urlaubsabgeltung und Zeitguthaben abrechnen.
  • Tarifvertrag und Verträge auf Sterbegeld prüfen.
  • Abmeldung bei der Krankenkasse vornehmen.
  • Bei Arbeitsunfall sofort den Unfallversicherungsträger informieren.
  • Träger der betrieblichen Altersversorgung benachrichtigen.
  • Erbnachweis anfordern, wenn Zahlungen auf neue Konten gehen.
  • Zugänge sperren, Abwesenheitsnotiz einrichten, Datenschutz beachten.
  • Firmeneigentum und persönliche Gegenstände behutsam austauschen.
  • Verteiler, Systeme und Organigramme aktualisieren.

Fazit: Klarheit schaffen, Menschlichkeit zeigen

Wenn ein Mitarbeiter verstorben ist, erwarten Angehörige und Team vor allem zwei Dinge von dir: Anteilnahme und Verlässlichkeit. Die rechtlichen Schritte sind überschaubar, solange du sie strukturiert angehst. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, offene Ansprüche gehen an die Erben, und Meldungen folgen den bekannten Wegen.

Deine Handlungsempfehlung: Lege jetzt, ohne konkreten Anlass, einen kurzen Ablaufplan für den Fall an, dass ein Mitarbeiter verstorben ist. Benenne darin Zuständigkeiten für Kommunikation, Abrechnung und IT und ergänze dein Notfallhandbuch. Wenn der Ernstfall eintritt, kannst du dich dann auf das Wichtigste konzentrieren: die Menschen, die zurückbleiben.

Häufige Fragen, wenn ein Mitarbeiter verstorben ist

Was passiert mit dem Arbeitsvertrag, wenn ein Mitarbeiter verstorben ist?

Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit dem Tod, weil die Arbeitsleistung höchstpersönlich ist und nicht auf die Erben übergeht. Eine Kündigung ist weder nötig noch möglich. Bereits entstandene Geldansprüche wie Gehalt bis zum Todestag oder Urlaubsabgeltung gehen dagegen auf die Erben über.

Wer erhält das restliche Gehalt?

Das Gehalt bis zum Todestag und andere offene Ansprüche stehen den Erben zu. Die Überweisung auf das bisherige Gehaltskonto ist meist unproblematisch, weil es in den Nachlass fällt. Sollen Zahlungen auf ein anderes Konto gehen, lass dir einen Erbnachweis vorlegen, etwa einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Muss ich offenen Urlaub an die Erben auszahlen?

Ja. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts erlischt der Urlaubsanspruch nicht mit dem Tod. Er wandelt sich in einen Abgeltungsanspruch um, der vererbt wird. Die Berechnung folgt denselben Regeln wie bei einem regulären Ausscheiden, also auf Basis des durchschnittlichen Verdienstes der letzten 13 Wochen.

Welche Meldungen sind beim Tod eines Mitarbeiters nötig?

Du meldest den Mitarbeiter bei der Krankenkasse mit dem Abgabegrund für Tod ab, in der Regel mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen. Bei einem tödlichen Arbeits- oder Wegeunfall informierst du sofort den Unfallversicherungsträger. Außerdem benachrichtigst du gegebenenfalls den Träger der betrieblichen Altersversorgung.

Wie informiere ich das Team über den Todesfall?

Am besten persönlich und zeitnah, idealerweise zuerst das engste Team in einem kurzen Treffen und danach den Rest des Unternehmens. Stimme vorher mit den Angehörigen ab, welche Informationen geteilt werden dürfen. Biete Raum für Gespräche, erkläre die nächsten Schritte und weise auf Unterstützungsangebote hin.

Foto: Jez Timms / Unsplash

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