Coworking Kosten absetzen: So holst du dir dein Geld vom Finanzamt

Coworking Kosten absetzen lohnt sich für Selbstständige und Angestellte. So ordnest du Miete, Tagespass und Fahrten steuerlich richtig ein und kombinierst sie clever mit der Homeoffice-Pauschale.

Tobias Renner

·

08.10.2026

·

11 Min. Lesezeit

Coworking Kosten absetzen: Selbstständige arbeiten in einem hellen Coworking-Space

Der Küchentisch als Büro hat für viele Selbstständige ausgedient. Coworking-Spaces bieten Struktur, schnelles Internet, Besprechungsräume und Kontakte. Die gute Nachricht: Du kannst die Coworking Kosten absetzen, und zwar meist deutlich einfacher als ein häusliches Arbeitszimmer.

Wer Coworking Kosten absetzen will, sollte trotzdem genau hinschauen. Wie Fahrten zum Space, die Homeoffice-Pauschale und die Vorsteuer zusammenspielen, entscheidet darüber, ob du das Maximum herausholst oder Geld verschenkst. Auch für Angestellte und Arbeitgeber gelten eigene Regeln.

In diesem Beitrag erfährst du, welche Kosten zählen, wie du Coworking Kosten absetzen und richtig verbuchen kannst und wie viel ein Coworking-Platz nach Steuern wirklich kostet. Stand: Oktober 2026.

Coworking Kosten absetzen: Das Wichtigste in Kürze

Selbstständige können Coworking Kosten absetzen, indem sie Miete, Tagespässe und Raumbuchungen als Betriebsausgaben erfassen. Regelbesteuerte Unternehmer ziehen zusätzlich die Vorsteuer ab. Angestellte setzen selbst getragene Kosten als Werbungskosten an. Für Coworking-Tage entfällt die Homeoffice-Pauschale, dafür können Fahrtkosten abziehbar sein.

  • Keine Arbeitszimmer-Grenzen: Der Coworking-Space ist kein häusliches Arbeitszimmer.
  • Vorsteuer: 19 Prozent Umsatzsteuer holst du dir als Regelunternehmer zurück.
  • Kombination: Coworking-Tage und Homeoffice-Tage lassen sich sauber trennen und getrennt ansetzen.

Welche Coworking-Kosten absetzbar sind

Bevor du Coworking Kosten absetzen kannst, lohnt ein Blick auf die Abrechnung: Coworking-Anbieter rechnen sehr unterschiedlich ab. Für die Steuer ist das zweitrangig: Entscheidend ist, dass du die Leistung beruflich nutzt. Typische Kostenarten sind:

KostenartBeispielSteuerliche Behandlung
Fester Schreibtisch (Fixdesk)Monatsmiete inklusive SpindBetriebsausgabe, Vorsteuer abziehbar
Flexibler Platz (Flexdesk)Monatsabo ohne festen PlatzBetriebsausgabe, Vorsteuer abziehbar
TagespassEinzelner Tag, z. B. auf ReisenBetriebsausgabe, oft Kleinbetragsrechnung
BesprechungsraumKundentermin, WorkshopBetriebsausgabe
Geschäftsadresse und PostserviceLadungsfähige Anschrift im ImpressumBetriebsausgabe
KautionSicherheitsleistung bei VertragsbeginnKeine Ausgabe, sondern Forderung

Kaffee, Getränke und Snacks, die im Mitgliedsbeitrag enthalten sind, teilst du nicht auf. Sie gehören zur Gesamtleistung. Buchst du dagegen ein Event mit Bewirtung für Kunden, gelten die Regeln für Bewirtungskosten mit ihrem eigenen Belegformat.

Die Kaution ist ein Sonderfall. Du bekommst sie am Ende zurück, deshalb mindert sie deinen Gewinn nicht. Behalte den Betrag trotzdem in deiner Buchhaltung im Blick.

Coworking Kosten absetzen: Freiberufler arbeiten an Gemeinschaftstischen im Coworking-Space
Ob Flexdesk oder fester Platz: Die Miete im Coworking-Space ist für Selbstständige eine Betriebsausgabe. Foto: CoWomen / Unsplash

Coworking Kosten absetzen als Selbstständiger

Für Freiberufler und Gewerbetreibende, die Coworking Kosten absetzen wollen, ist der Fall klar: Betrieblich veranlasste Aufwendungen sind nach dem Einkommensteuergesetz Betriebsausgaben. Der Coworking-Space ist ein angemieteter Arbeitsplatz außerhalb deiner Wohnung. Die strengen Regeln für das häusliche Arbeitszimmer greifen deshalb nicht.

Betriebsausgaben richtig erfassen

In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung buchst du die Kosten im Jahr der Zahlung, in der Bilanz periodengerecht. Achtung bei Vorauszahlungen: Zahlst du im Dezember die Miete für das ganze Folgejahr, gilt für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben in der EÜR eine Zehn-Tage-Regel rund um den Jahreswechsel. Große Vorauszahlungen für mehr als fünf Jahre sind ohnehin zu verteilen.

Vorsteuer zurückholen

Coworking-Anbieter stellen ihre Leistungen in der Regel mit 19 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung. Als regelbesteuerter Unternehmer ziehst du diese Umsatzsteuer in der Voranmeldung als Vorsteuer ab. Voraussetzung ist eine Rechnung mit allen Pflichtangaben. Für Tagespässe bis 250 Euro brutto reicht eine vereinfachte Rechnung. Welche Angaben darauf stehen müssen, erklärt unser Beitrag zur Kleinbetragsrechnung.

Sonderfall Kleinunternehmer

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, darfst du keine Vorsteuer abziehen. Dafür setzt du den Bruttobetrag als Betriebsausgabe an. Die Umsatzsteuer erhöht also deine Kosten, mindert aber auch deinen Gewinn.

Gemischte Nutzung

Nutzt du den Space auch für private Projekte, etwa ein Ehrenamt oder ein Hobby, ist nur der berufliche Anteil absetzbar. Eine sachgerechte Schätzung, etwa nach Stunden oder Tagen, ist zulässig. Dokumentiere die Aufteilung kurz, damit du sie später erklären kannst.

Kosten vor der Gründung

Viele Gründerinnen und Gründer ziehen schon vor der Gewerbeanmeldung in einen Space, um Businessplan, Website und erste Kundengespräche vorzubereiten. Auch in dieser Phase kannst du Coworking Kosten absetzen. Sie gelten als vorweggenommene Betriebsausgaben, wenn ein klarer Zusammenhang mit der späteren Tätigkeit besteht. Bewahre die Rechnungen deshalb von Anfang an auf, auch wenn noch keine Einnahmen fließen. Ein Verlust im Gründungsjahr lässt sich mit anderen Einkünften verrechnen oder in Folgejahre vortragen.

Coworking auf Reisen und im Ausland

Buchst du auf einer Geschäftsreise einen Tagespass, ist auch das eine Betriebsausgabe. Bei Spaces im Ausland gilt eine Besonderheit: Die dort berechnete ausländische Umsatzsteuer kannst du nicht in deiner deutschen Voranmeldung abziehen. Innerhalb der EU gibt es dafür das Vorsteuer-Vergütungsverfahren über das Bundeszentralamt für Steuern. Bei kleinen Beträgen lohnt sich der Aufwand oft nicht. Dann setzt du den Bruttobetrag als Betriebsausgabe an.

Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer

Wer Coworking Kosten absetzen möchte, sollte auch die Wege und die Arbeit zu Hause im Blick haben. Denn Coworking verändert auch die steuerliche Behandlung deiner Wege und deiner Arbeit zu Hause.

Fahrten zum Coworking-Space

Arbeitest du dauerhaft und regelmäßig im selben Space, etwa mit einem festen Schreibtisch an mehreren Tagen pro Woche, spricht viel dafür, dass er deine Betriebsstätte ist. Dann gilt für die Wege die Entfernungspauschale. Seit 2026 beträgt sie einheitlich 38 Cent pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer, für die einfache Strecke.

Nutzt du dagegen wechselnde Spaces nur gelegentlich, zum Beispiel auf Geschäftsreisen, können die Grundsätze für Reisekosten greifen. Dann sind Hin- und Rückweg absetzbar und unter Umständen auch Verpflegungspauschalen. Die Details erklärt unser Beitrag zum Verpflegungsmehraufwand. Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig. Kläre sie bei größeren Beträgen mit deiner Steuerberatung.

Ein kurzes Beispiel zur Entfernungspauschale: Liegt dein Space 20 Kilometer entfernt und arbeitest du dort an 150 Tagen im Jahr, ergibt das 150 mal 20 mal 0,38 Euro, also 1.140 Euro. Die Pauschale gilt unabhängig davon, ob du mit dem Auto, dem Fahrrad oder der Bahn fährst. Nutzt du ein betriebliches Fahrzeug, gelten dafür eigene Regeln.

Homeoffice-Pauschale an den übrigen Tagen

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Sie gilt nur für Tage, an denen du überwiegend in deiner Wohnung arbeitest. An Coworking-Tagen entfällt sie also. Für reine Homeoffice-Tage bleibt sie dir aber erhalten. Ein einfacher Kalender reicht, um beides sauber zu trennen.

Und das häusliche Arbeitszimmer?

Ein häusliches Arbeitszimmer kannst du seit 2023 nur noch absetzen, wenn es der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Arbeitest du überwiegend im Coworking-Space, ist das in der Regel nicht mehr der Fall. Prüfe deshalb vor dem Wechsel in den Space, ob du bisher ein Arbeitszimmer geltend machst.

ArbeitsortAbsetzbarGrenze
Coworking-SpaceTatsächliche KostenKeine besondere Grenze
Homeoffice ohne Arbeitszimmer6 Euro pro TagHöchstens 1.260 Euro im Jahr
Häusliches ArbeitszimmerTatsächliche Kosten oder Jahrespauschale 1.260 EuroNur als Mittelpunkt der Tätigkeit

Rechenbeispiel: Was der Coworking-Platz nach Steuern kostet

Was es bringt, Coworking Kosten absetzen zu können, zeigt ein Beispiel. Eine selbstständige Designerin mietet einen festen Schreibtisch für 290 Euro netto im Monat. Sie ist regelbesteuert und arbeitet an drei Tagen pro Woche im Space, an zwei Tagen zu Hause. Der Space liegt 12 Kilometer von ihrer Wohnung entfernt. Wir rechnen mit 46 Arbeitswochen.

  • Miete: 12 mal 290 Euro ergibt 3.480 Euro Betriebsausgaben.
  • Vorsteuer: 19 Prozent auf 3.480 Euro ergibt 661,20 Euro, die das Finanzamt erstattet.
  • Fahrten: 138 Coworking-Tage mal 12 Kilometer mal 0,38 Euro ergibt 629,28 Euro.
  • Homeoffice: 92 Tage mal 6 Euro ergibt 552 Euro.

Insgesamt mindern Miete, Fahrten und Homeoffice-Tage ihren Gewinn um rund 4.661 Euro. Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 35 Prozent spart sie damit rund 1.631 Euro Einkommensteuer. Ist sie gewerblich tätig, kann zusätzlich die Gewerbesteuer sinken.

Der Coworking-Platz kostet sie also netto deutlich weniger als die 3.480 Euro Miete. Genau diese Rechnung gehört in deine Preiskalkulation. Wie du Fixkosten wie Miete sauber auf deinen Stundensatz umlegst, zeigt unser Beitrag Stundensatz kalkulieren.

Coworking oder eigenes Büro?

Steuerlich sind beide Varianten Betriebsausgaben. Die Entscheidung fällt deshalb vor allem wirtschaftlich. Diese Punkte solltest du vergleichen:

  • Flexibilität: Coworking-Verträge laufen oft monatlich, Gewerbemietverträge häufig über mehrere Jahre.
  • Nebenkosten: Im Space sind Strom, Internet, Reinigung und Drucker meist enthalten. Im eigenen Büro kommen sie zur Miete hinzu.
  • Einrichtung: Ein eigenes Büro erfordert Investitionen in Möbel und Technik, die du über die Nutzungsdauer abschreibst.
  • Außenwirkung: Für manche Kundengespräche ist ein eigener, ruhiger Raum überzeugender.
  • Wachstum: Mit Mitarbeitenden wird ein eigenes Büro oft günstiger als mehrere Fixdesks.

Rechne beide Varianten für zwei bis drei Jahre durch, jeweils nach Steuern. Bei gleichen Kosten spricht die Flexibilität meist für den Coworking-Space.

Rechnungen sammeln, um Coworking Kosten absetzen zu können, am Laptop eines Freelancers
Saubere Rechnungen und Buchungsnachweise sichern den Abzug bei Prüfungen. Foto: SumUp / Unsplash

Angestellte und Arbeitgeber: Was für sie gilt

Coworking Kosten absetzen ist längst nicht mehr nur ein Thema für Freelancer. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden Plätze in Spaces nahe am Wohnort an, um Pendelzeiten zu verkürzen.

Angestellte, die selbst zahlen

Mietest du als Angestellter selbst einen Coworking-Platz, kannst du die Coworking Kosten absetzen, und zwar als Werbungskosten, wenn die Nutzung beruflich veranlasst ist und der Arbeitgeber nichts erstattet. Sie wirken sich aber erst aus, wenn deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Eine kurze Bestätigung des Arbeitgebers, dass mobiles Arbeiten erlaubt ist, stärkt deine Position.

Arbeitgeber, die Plätze anmieten

Mietet dein Unternehmen Coworking-Plätze für Mitarbeitende an, sind die Kosten für das Unternehmen Betriebsausgaben. Stellt der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung, entsteht beim Mitarbeiter in der Regel kein steuerpflichtiger Vorteil. Allerdings kann der Space zur ersten Tätigkeitsstätte werden, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter dauerhaft dort einsetzt. Dann gilt für die Wege die Entfernungspauschale, nicht die Reisekostenregel.

Regle in einer Vereinbarung zum mobilen Arbeiten, wer welche Kosten trägt und an welchen Tagen welcher Ort gilt. Das schafft Klarheit für die Lohnabrechnung und für deine Mitarbeitenden.

Für Teams kann sich ein Firmenvertrag mit einem Coworking-Anbieter lohnen. Viele Anbieter bieten Kontingente an, die mehrere Mitarbeitende flexibel nutzen. Achte darauf, dass die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt ist und die Leistung klar beschrieben wird. Nur dann ist der Vorsteuerabzug sicher. Lege außerdem fest, wie Buchungen dokumentiert werden, damit du jederzeit nachweisen kannst, wer den Space an welchen Tagen genutzt hat.

Belege, Nachweise und typische Fehler

Damit du deine Coworking Kosten absetzen kannst, ohne bei einer Prüfung ins Schwitzen zu kommen, brauchst du eine saubere Dokumentation. Diese Checkliste hilft:

  1. Mitgliedschafts- oder Mietvertrag mit Leistungsbeschreibung aufbewahren.
  2. Monatliche Rechnungen mit allen Pflichtangaben prüfen, insbesondere deinen Namen und die Steuernummer des Anbieters.
  3. Zahlungsnachweise per Kontoauszug oder Kreditkartenabrechnung ablegen.
  4. Coworking-Tage im Kalender oder über die Buchungs-App des Anbieters festhalten.
  5. Homeoffice-Tage separat notieren.
  6. Kaution getrennt erfassen und bei Rückzahlung ausbuchen.

Typische Fehler sind die doppelte Geltendmachung von Homeoffice-Pauschale und Coworking am selben Tag, fehlende Rechnungen bei Tagespässen und Rechnungen, die auf eine falsche Person ausgestellt sind. Auch die Annahme, Fahrten seien immer Reisekosten, führt oft zu Korrekturen.

Aktuelle Schreiben der Finanzverwaltung zu Reisekosten und Homeoffice findest du beim Bundesfinanzministerium. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung, gibt dir aber eine solide Grundlage für das Gespräch.

Denk auch an die Aufbewahrung: Rechnungen und andere Buchungsbelege musst du seit 2025 acht Jahre aufbewahren, Verträge und Bücher teilweise länger. Digitale Ablage ist erlaubt, wenn die Belege unverändert und jederzeit lesbar bleiben. Ein eigener Ordner für Coworking-Rechnungen in deiner Buchhaltungssoftware spart bei der Jahreserklärung viel Suchzeit.

Fazit: Coworking rechnet sich auch steuerlich

Coworking Kosten absetzen ist für Selbstständige unkompliziert: Miete, Tagespässe und Raumbuchungen sind Betriebsausgaben, die Vorsteuer holst du dir zurück. Mit Fahrtkosten und der Homeoffice-Pauschale für die übrigen Tage sinkt die tatsächliche Belastung spürbar. Angestellte profitieren vor allem dann, wenn sie den Pauschbetrag ohnehin überschreiten.

Deine Handlungsempfehlung: Lege für das laufende Jahr einen einfachen Kalender an, in dem du Coworking- und Homeoffice-Tage markierst. Sammle alle Rechnungen digital an einem Ort und kläre mit deiner Steuerberatung, ob dein Space als Betriebsstätte gilt. So holst du dir jeden Euro zurück, der dir zusteht.

Häufige Fragen: Coworking Kosten absetzen

Kann ich als Selbstständiger Coworking Kosten absetzen?

Ja. Mitgliedsbeiträge, Tagespässe, feste Schreibtische und gebuchte Besprechungsräume sind Betriebsausgaben, wenn du sie beruflich nutzt. Anders als beim häuslichen Arbeitszimmer gibt es keine besonderen Abzugsbeschränkungen. Als regelbesteuerter Unternehmer ziehst du zusätzlich die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer ab.

Wie wirkt sich Coworking auf die Homeoffice-Pauschale aus?

Die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag gibt es nur für Tage, an denen du überwiegend zu Hause arbeitest. Für Coworking-Tage entfällt sie. Du kannst aber beides kombinieren: An Coworking-Tagen setzt du die Kosten des Spaces und die Fahrten an, an reinen Homeoffice-Tagen die Pauschale, höchstens 1.260 Euro im Jahr.

Welche Fahrtkosten zum Coworking-Space sind absetzbar?

Arbeitest du dauerhaft und regelmäßig im selben Space, gilt er meist als Betriebsstätte. Dann setzt du die Entfernungspauschale an, seit 2026 einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer. Nutzt du wechselnde Spaces nur gelegentlich, können Reisekostengrundsätze greifen. Grenzfälle klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.

Was gilt für Angestellte, die Coworking selbst bezahlen?

Angestellte können die Kosten als Werbungskosten absetzen, wenn der Arbeitgeber sie nicht erstattet und die Nutzung beruflich veranlasst ist. Die Kosten wirken sich allerdings erst aus, wenn alle Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Hebe Vertrag, Rechnungen und eine kurze Begründung des Arbeitgebers auf.

Welche Belege brauche ich für den Abzug?

Du brauchst Rechnungen mit allen Pflichtangaben, den Mitgliedschafts- oder Nutzungsvertrag und Zahlungsnachweise. Für Fahrtkosten helfen Buchungsprotokolle oder ein einfacher Kalender mit Coworking-Tagen. Bei Tagespässen bis 250 Euro brutto reicht eine Kleinbetragsrechnung mit reduzierten Angaben, um die Vorsteuer geltend zu machen.

Foto: Shridhar Gupta / Unsplash

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