Wehrdienst Arbeitgeber: Was Betriebe beim neuen Wehrdienst beachten

Neuer Wehrdienst, Arbeitgeber in der Pflicht: Was Betriebe seit 2026 zu Musterung, Kündigungsschutz, Urlaub und Azubis wissen müssen. Mit Checkliste für eine saubere Planung beim Thema Wehrdienst Arbeitgeber.

Katharina Brenner

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03.10.2026

·

10 Min. Lesezeit

Wehrdienst Arbeitgeber: Personalverantwortliche bespricht Freistellung mit jungem Mitarbeiter

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland der neue Wehrdienst. Junge Männer erhalten mit 18 Jahren einen verpflichtenden Fragebogen, die Musterung wird schrittweise wieder Pflicht. Für viele Betriebe im Mittelstand stellt sich damit eine ganz praktische Frage: Was heißt das Thema Wehrdienst Arbeitgeber konkret für Personalplanung, Arbeitsverträge und Ausbildung?

Die gute Nachricht: Das rechtliche Gerüst ist seit Jahrzehnten erprobt. Das Arbeitsplatzschutzgesetz regelt, was während Musterung, Wehrdienst und Reserveübungen gilt. Neu ist vor allem die Größenordnung, denn die Bundeswehr will deutlich mehr junge Menschen gewinnen. Hier erfährst du, welche Pflichten und Rechte du hast und wie du dich vorbereitest.

Wehrdienst Arbeitgeber: Die Rechtslage auf einen Blick

Leistet ein Mitarbeiter Grundwehrdienst oder eine Wehrübung, ruht das Arbeitsverhältnis. Du zahlst kein Gehalt, er schuldet keine Arbeit. Während des Dienstes ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach dem Dienst kehrt der Mitarbeiter auf seinen Arbeitsplatz zurück, die Dienstzeit zählt zur Betriebszugehörigkeit. Für die Musterung musst du ihn bezahlt freistellen.

Rechtsgrundlage ist das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG). Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz wurde es angepasst. Es gilt für Wehrdienstverhältnisse mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren. Wer sich länger als Soldat auf Zeit verpflichtet, fällt in der Regel nicht mehr unter diesen Schutz.

Was sich mit dem neuen Wehrdienst seit 2026 ändert

Der neue Wehrdienst setzt zunächst auf Freiwilligkeit, kombiniert mit verpflichtenden Elementen. Die wichtigsten Punkte nach Angaben der Bundesregierung (Stand: Oktober 2026):

  • Fragebogen: Alle 18-Jährigen erhalten seit Januar 2026 einen Fragebogen. Für Männer ist die Antwort Pflicht, für Frauen freiwillig.
  • Musterung: Sie wird für junge Männer wieder verpflichtend, beginnend mit dem Jahrgang 2008.
  • Dienstdauer: Der Wehrdienst dauert mindestens sechs Monate. Längere Verpflichtungen sind möglich.
  • Vergütung: Wehrdienstleistende erhalten mindestens rund 2.600 Euro brutto im Monat.
  • Bedarfswehrpflicht: Reicht die Zahl der Freiwilligen nicht, kann eine verpflichtende Einberufung aktiviert werden. Dafür ist die Zustimmung des Bundestags nötig.

Für dich heißt das: Vor allem Betriebe mit vielen jungen Beschäftigten und Auszubildenden sollten sich jetzt vorbereiten. Die attraktive Vergütung macht den Dienst für manche Azubis und Berufseinsteiger zu einer echten Alternative.

Behalte außerdem die politische Entwicklung im Blick. Wird die Bedarfswehrpflicht aktiviert, steigt die Zahl der Einberufungen sprunghaft, und die Planbarkeit sinkt. Betriebe, die ihre Prozesse schon jetzt aufsetzen, reagieren dann deutlich gelassener.

Was der Fragebogen für deinen Betrieb bedeutet

Der Fragebogen selbst löst für dich als Arbeitgeber noch keine Pflichten aus. Er fragt Motivation, Eignung und Qualifikation ab. Trotzdem lohnt es sich, im Gespräch mit jungen Mitarbeitern offen zu fragen, ob sie Interesse am Dienst haben.

So erfährst du früh, ob ein Ausfall droht, und kannst die Planung darauf ausrichten. Wichtig: Die Entscheidung liegt allein beim Mitarbeiter. Druck in die eine oder andere Richtung ist tabu und kann rechtlich heikel werden.

Wehrdienst Arbeitgeber: Personalgespräch mit einem jungen Mitarbeiter im Büro
Ein frühes Gespräch schafft Klarheit, bevor der Einberufungsbescheid kommt. Foto: Christina @ wocintechchat.com M / Unsplash

Deine Pflichten als Arbeitgeber im Detail

Das Arbeitsplatzschutzgesetz schützt die Beschäftigten umfassend. Für dich ergeben sich daraus klare Pflichten, die du kennen solltest.

Musterung: Freistellung mit Entgeltfortzahlung

Muss ein Mitarbeiter zur Erfassung oder Musterung, stellst du ihn frei und zahlst das Arbeitsentgelt weiter. Die Abwesenheit betrifft meist nur einen Tag. Lass dir die Ladung vorlegen und dokumentiere die Freistellung in der Zeiterfassung.

Vorlagepflicht des Mitarbeiters

Umgekehrt hat auch dein Mitarbeiter Pflichten. Er muss dir den Einberufungsbescheid unverzüglich vorlegen. So bekommst du Zeit, die Abwesenheit zu planen. Halte im Personalhandbuch oder in einer kurzen Info fest, an wen sich Beschäftigte mit Ladungen und Bescheiden wenden sollen.

Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Während des Grundwehrdienstes und während Wehrübungen ruhen die Hauptpflichten. Der Arbeitsvertrag bleibt bestehen. Das hat praktische Folgen:

  • Du zahlst kein Gehalt, auch keine anteiligen Sonderzahlungen für die Dienstzeit, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge trägt während des Dienstes der Bund.
  • Leistungen der betrieblichen Altersversorgung musst du in bestimmten Fällen weiterführen, kannst dir die Kosten aber erstatten lassen.
  • Ein Betriebsratsmandat bleibt bestehen.

Sonderzahlungen, Dienstwagen und Benefits

Was mit Weihnachtsgeld, Dienstwagen oder Jobticket passiert, hängt stark vom Arbeitsvertrag und von Tarifverträgen ab. Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter darfst du für Ruhenszeiten oft anteilig kürzen. Bei Leistungen, die allein die Betriebstreue belohnen, ist das schwieriger.

Einen Dienstwagen mit Privatnutzung kannst du für die Dauer des Dienstes in der Regel zurückfordern, wenn der Vertrag das vorsieht. Prüfe deine Musterklauseln und ergänze sie bei Bedarf um eine klare Regelung für Ruhenszeiten.

Rückkehr ohne Nachteile

Nach dem Dienst setzt der Mitarbeiter seine Arbeit fort. Die Dienstzeit wird auf die Betriebs- und Berufszugehörigkeit angerechnet. Das wirkt sich etwa auf Kündigungsfristen, Stufenaufstiege in Tarifverträgen oder Jubiläumsregelungen aus. Eine Versetzung auf eine schlechtere Position ist nicht zulässig.

Kündigungsschutz und Urlaub: Was du darfst und was nicht

Zwei Fragen stellen Personalverantwortliche besonders häufig: Darf ich kündigen, und was passiert mit dem Urlaub? Die Antworten im Überblick:

ThemaRegel nach ArbPlSchGPraxis-Hinweis
Ordentliche KündigungAusgeschlossen ab Zustellung des Einberufungsbescheids bis DienstendeAuch während Wehrübungen gesperrt
Kündigung aus Anlass des WehrdienstesVor und nach dem Dienst unzulässigKündigungsgründe sorgfältig dokumentieren
Außerordentliche KündigungAus wichtigem Grund möglichDer Wehrdienst selbst ist kein wichtiger Grund
UrlaubKürzung um ein Zwölftel je vollem DienstmonatKürzung schriftlich mitteilen
ResturlaubNach dem Dienst zu gewährenIm laufenden oder nächsten Urlaubsjahr

Rechenbeispiel Urlaubskürzung

Ein Mitarbeiter hat 30 Urlaubstage im Jahr und leistet von Januar bis Juni sechs volle Monate Wehrdienst. Du darfst den Jahresurlaub um sechs Zwölftel kürzen, also um 15 Tage. Es bleiben 15 Tage für den Rest des Jahres. Hatte er vor dem Dienst bereits mehr Urlaub genommen, als ihm zusteht, kannst du den Folgeurlaub entsprechend kürzen.

Wenn du generell wissen willst, welche Hinweispflichten beim Verfall von Urlaub gelten, lies unseren Beitrag zum Urlaubsverfall-Hinweis. Und für die Grundlagen rechtssicherer Trennungen hilft der Leitfaden zur Kündigung durch den Arbeitgeber.

Auszubildende, Befristungen und Reservisten

Neben dem klassischen Arbeitsverhältnis gibt es Sonderfälle, die du kennen solltest.

Auszubildende

Das Ausbildungsverhältnis ruht während des Dienstes. Die Ausbildungszeit verlängert sich um die Dienstzeit. Wichtig: Du darfst die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung nicht wegen des Wehrdienstes ablehnen. Stimme Prüfungstermine früh mit dem Azubi und der zuständigen Kammer ab, damit kein Halbjahr verloren geht.

Befristete Arbeitsverträge

Ein befristeter Vertrag verlängert sich durch den Wehrdienst nicht automatisch. Er endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Du darfst die Befristung aber nicht gezielt wegen einer bevorstehenden Einberufung so gestalten, dass der Schutz unterlaufen wird.

Reservisten und Wehrübungen

Auch Reservisten werden für die Bundeswehr wichtiger. Während einer Wehrübung ruht das Arbeitsverhältnis ebenfalls. Den Verdienstausfall gleicht der Bund nach dem Unterhaltssicherungsgesetz aus, nicht der Arbeitgeber. Für dich zählt vor allem die Planbarkeit: Vereinbare mit Reservisten im Team, dass sie Übungstermine frühzeitig ankündigen.

Übungen dauern häufig nur wenige Tage oder Wochen, kommen aber mitunter mehrmals im Jahr vor. Lege für Reservisten deshalb eine feste Vertretung fest und plane wichtige Projekte nicht ausgerechnet um bekannte Übungszeiträume herum.

Personalplanung: So bereitest du deinen Betrieb vor

Rechtlich ist vieles klar geregelt. Die eigentliche Herausforderung liegt in der Organisation. Ein Mitarbeiter, der sechs oder zwölf Monate fehlt, hinterlässt eine Lücke, die du überbrücken musst.

Vertretung organisieren

Für die Dauer des Dienstes kannst du eine befristete Ersatzkraft einstellen. Die Befristung lässt sich mit dem Sachgrund der Vertretung begründen. Endet der Wehrdienst vorzeitig und beschäftigst du kurzzeitig beide Personen, kann unter Umständen ein Erstattungsanspruch gegen den Bund bestehen. Kläre die Details im Einzelfall.

Rechenbeispiel: Was die Abwesenheit kostet

Angenommen, ein Fachangestellter mit 3.200 Euro Bruttogehalt leistet sieben Monate Wehrdienst. In dieser Zeit sparst du Gehalt und Arbeitgeberanteile, insgesamt grob 26.000 Euro. Eine befristete Ersatzkraft zum gleichen Gehalt kostet etwa denselben Betrag.

Hinzu kommen jedoch Kosten für Recruiting und Einarbeitung, die oft mehrere Tausend Euro erreichen. Alternativ verteilst du Aufgaben im Team und zahlst Überstunden. Rechne beide Varianten vor der Entscheidung kurz durch und beziehe Produktivitätsverluste in der Einarbeitung ein.

Checkliste Wehrdienst Arbeitgeber

  1. Betroffene identifizieren: Welche Mitarbeiter und Azubis gehören zum Jahrgang 2008 oder jünger? Wer ist Reservist?
  2. Kommunikation festlegen: Bitte Beschäftigte, dir Ladungen und Einberufungsbescheide unverzüglich vorzulegen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.
  3. Prozess für die Lohnabrechnung: Kläre mit deiner Lohnbuchhaltung, wie Ruhenszeiten, Meldungen und Urlaubskürzungen abgebildet werden.
  4. Vertretung planen: Lege fest, wer Aufgaben übernimmt, und dokumentiere Wissen rechtzeitig.
  5. Rückkehr vorbereiten: Plane ein strukturiertes Wiedereinstiegsgespräch und eventuelle Schulungen.
  6. Verträge prüfen: Kontrolliere Klauseln zu Sonderzahlungen, Dienstwagen oder Diensthandy für Ruhenszeiten.

Typische Fehler im Umgang mit Einberufungen

  • Musterung als Urlaubstag verbuchen: Die Freistellung ist bezahlt und geht nicht vom Urlaubskonto ab.
  • Vorschnell kündigen: Wer kurz vor oder nach dem Dienst kündigt, riskiert eine unwirksame Kündigung und einen Prozess.
  • Urlaubskürzung vergessen: Ohne klare Mitteilung entsteht Streit über den Urlaubsanspruch.
  • Wissen nicht sichern: Fehlt die Übergabe, stehen Projekte während der Abwesenheit still.
Team plant Vertretung im Kalender, Thema Wehrdienst Arbeitgeber
Mit einer Vertretungsplanung überbrückst du mehrmonatige Abwesenheiten. Foto: Roman Bozhko / Unsplash

Chance fürs Employer Branding

Der neue Wehrdienst muss für deinen Betrieb kein reiner Störfaktor sein. Wer sich klar positioniert, kann bei jungen Fachkräften punkten. Zeige, dass du Dienstleistende unterstützt und ihnen die Rückkehr leicht machst.

Konkrete Ideen aus der Praxis:

  • Eine schriftliche Rückkehrgarantie für Azubis, die ihre Ausbildung nach dem Dienst abschließen wollen.
  • Kontakt halten während des Dienstes, etwa per Newsletter oder Einladung zur Weihnachtsfeier.
  • Anerkennung von Kompetenzen, die im Dienst erworben werden, etwa Führerscheine, Organisationserfahrung oder Teamführung.
  • Ein Patenmodell für den Wiedereinstieg.

Wie du solche Botschaften glaubwürdig nach außen trägst, zeigt unser Beitrag zum Employer Branding. Wichtig ist, dass die Haltung im Alltag gelebt wird und nicht nur auf der Karriereseite steht.

Achte dabei auf Neutralität: Wer sich gegen den Dienst entscheidet, darf im Betrieb keine Nachteile erfahren. Eine wertschätzende Haltung gegenüber beiden Entscheidungen stärkt das Vertrauen im ganzen Team.

Fazit: Gelassen bleiben, aber jetzt planen

Beim Thema Wehrdienst Arbeitgeber ist die Rechtslage überschaubar: Das Arbeitsverhältnis ruht, eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, die Musterung bezahlst du, den Urlaub darfst du anteilig kürzen. Neu ist die Zahl der Betroffenen, die in den kommenden Jahren steigen dürfte.

Deine Handlungsempfehlung: Verschaffe dir noch in diesem Jahr einen Überblick über betroffene Mitarbeiter und Azubis, lege einen klaren Meldeprozess fest und plane Vertretungen frühzeitig. Nutze die Situation, um dich als verlässlicher Arbeitgeber zu zeigen. Bei Einzelfragen, etwa zu Kleinbetrieben, Befristungen oder Betriebsrenten, hilft eine arbeitsrechtliche Beratung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zum Thema Wehrdienst Arbeitgeber

Muss ich als Arbeitgeber einen Mitarbeiter für den Wehrdienst freistellen?

Ja. Während des Grundwehrdienstes und während Wehrübungen ruht das Arbeitsverhältnis nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz. Du musst den Mitarbeiter nicht bezahlen, er muss nicht arbeiten. Nach dem Dienst kehrt er auf seinen Arbeitsplatz zurück, die Dienstzeit zählt bei der Betriebszugehörigkeit mit.

Wer zahlt das Gehalt während der Musterung?

Für Erfassung und Musterung musst du den Mitarbeiter freistellen und das Arbeitsentgelt für die ausfallende Arbeitszeit weiterzahlen. Das regelt das Arbeitsplatzschutzgesetz. Die Abwesenheit ist in der Regel kurz, meist ein Tag. Lass dir die Ladung zeigen und plane den Termin in der Personaleinsatzplanung ein.

Kann ich einem Mitarbeiter während des Wehrdienstes kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ist ab Zustellung des Einberufungsbescheids bis zum Ende des Wehrdienstes ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich, darf aber nicht mit dem Wehrdienst begründet werden. Auch vor und nach dem Dienst darfst du nicht wegen der Einberufung kündigen.

Darf ich den Urlaub wegen Wehrdienst kürzen?

Ja. Für jeden vollen Kalendermonat des Grundwehrdienstes darfst du den Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen. Resturlaub, den der Mitarbeiter vor dem Dienst nicht nehmen konnte, musst du ihm nach dem Dienst im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren. Teile die Kürzung am besten schriftlich mit.

Welche Folgen hat der Wehrdienst für Auszubildende?

Das Ausbildungsverhältnis ruht während des Dienstes und verlängert sich entsprechend. Du darfst die Übernahme nach der Ausbildung nicht wegen des Wehrdienstes ablehnen. Für Ausbildungsbetriebe lohnt es sich, Prüfungstermine und Berufsschulblöcke frühzeitig mit dem Azubi und der Kammer abzustimmen.

Foto: Filip Andrejevic / Unsplash

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