Gewerbesteuer Freibetrag: Wer ihn bekommt und was er wirklich spart
Der Gewerbesteuer Freibetrag von 24.500 Euro entlastet Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht aber die GmbH. So berechnest du deine Belastung und nutzt die Anrechnung auf die Einkommensteuer.
Viele Gründerinnen und Gründer melden ein Gewerbe an und rechnen sofort mit einer hohen Zusatzsteuer. Dabei sorgt der Gewerbesteuer Freibetrag dafür, dass kleinere Betriebe oft gar keine Gewerbesteuer zahlen. Entscheidend ist allerdings, welche Rechtsform du gewählt hast.
Denn der Gewerbesteuer Freibetrag gilt nicht für alle. Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren, die GmbH geht leer aus. Dazu kommen Hebesätze, Hinzurechnungen und die Anrechnung auf die Einkommensteuer, die das Bild weiter verändern.
In diesem Beitrag erfährst du, wie der Gewerbesteuer Freibetrag funktioniert, wie du deine Gewerbesteuer in vier Schritten berechnest und welche Stellschrauben du als Unternehmer wirklich hast. Stand: Oktober 2026.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Gewerbesteuer Freibetrag?
Der Gewerbesteuer Freibetrag ist ein Betrag von 24.500 Euro, den natürliche Personen und Personengesellschaften von ihrem jährlichen Gewerbeertrag abziehen dürfen. Erst der übersteigende Teil unterliegt der Gewerbesteuer. Geregelt ist er in § 11 des Gewerbesteuergesetzes. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG erhalten keinen Freibetrag.
Wichtig: Der Freibetrag bezieht sich auf den Gewerbeertrag, nicht auf den Umsatz. Ein Handwerksbetrieb mit 300.000 Euro Umsatz und 22.000 Euro Gewinn zahlt also in der Regel keine Gewerbesteuer.
Wer den Gewerbesteuer Freibetrag bekommt und wer nicht
Wie hoch der Gewerbesteuer Freibetrag ausfällt, hängt allein von der Rechtsform ab. Die folgende Tabelle zeigt die Einordnung nach dem Gewerbesteuergesetz:
| Rechtsform | Freibetrag pro Jahr | Anrechnung auf Einkommensteuer |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | 24.500 Euro | Ja |
| Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) | 24.500 Euro | Ja, anteilig bei den Gesellschaftern |
| Vereine, Stiftungen und bestimmte andere juristische Personen | 5.000 Euro | Nein |
| Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) | Kein Freibetrag | Nein |
| Freiberufler, Land- und Forstwirte | Nicht gewerbesteuerpflichtig | Entfällt |
Bei Personengesellschaften gilt der Gewerbesteuer Freibetrag übrigens einmal für die Gesellschaft, nicht pro Gesellschafter. Eine GbR mit drei Partnern erhält also ebenfalls 24.500 Euro.
Die Abgrenzung zwischen Gewerbe und freiem Beruf entscheidet, ob du überhaupt Gewerbesteuer zahlst. Wie du dich hier richtig einordnest, liest du im Beitrag Kleingewerbe oder Freiberufler.
Warum die GmbH leer ausgeht
Der Gesetzgeber begründet die Ungleichbehandlung mit dem Unternehmerlohn. In der GmbH mindert das Gehalt des Geschäftsführers den Gewinn als Betriebsausgabe, und zwar auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter ist. Ein Einzelunternehmer kann sich dagegen kein Gehalt zahlen. Der Freibetrag gleicht diesen Nachteil pauschal aus.
Sonderfall Gründungsjahr
Gründest du im Laufe des Jahres, verkürzt sich der Erhebungszeitraum. Der Gewerbesteuer Freibetrag wird dabei nach den Gewerbesteuer-Richtlinien nicht zeitanteilig gekürzt, sondern in voller Höhe gewährt. Wer im September startet und bis Dezember 20.000 Euro Gewerbeertrag erzielt, zahlt für das erste Jahr also keine Gewerbesteuer.
So berechnest du die Gewerbesteuer in vier Schritten
Die Berechnung folgt einem festen Schema. Wenn du es einmal verstanden hast, kannst du deine Belastung für das laufende Jahr gut abschätzen.
Schritt 1: Gewerbeertrag ermitteln
Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Diesen korrigierst du um Hinzurechnungen und Kürzungen. Hinzugerechnet werden anteilig vor allem Finanzierungsanteile:
- Zinsen für Kredite zu 100 Prozent,
- Mieten und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Fahrzeuge oder Maschinen zu 20 Prozent,
- Mieten für Immobilien wie Büros oder Lagerhallen zu 50 Prozent,
- Lizenzgebühren zu 25 Prozent.
Die Summe dieser Beträge mindert sich um einen eigenen Hinzurechnungsfreibetrag von 200.000 Euro. Nur was darüber liegt, wird zu einem Viertel dem Gewinn hinzugerechnet. Für die meisten kleinen Betriebe spielt das deshalb keine Rolle. Kürzungen gibt es unter anderem für betrieblichen Grundbesitz, dessen Berechnung seit 2025 an die Grundsteuerreform angepasst wurde.
Schritt 2: Freibetrag abziehen
Vom Gewerbeertrag ziehst du den Gewerbesteuer Freibetrag ab. Vorher wird der Gewerbeertrag auf volle 100 Euro abgerundet. Bleibt nichts übrig, ist die Rechnung hier beendet: Es fällt keine Gewerbesteuer an.
Schritt 3: Steuermessbetrag berechnen
Den verbleibenden Betrag multiplizierst du mit der einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Das Finanzamt setzt ihn im Gewerbesteuermessbescheid fest.
Schritt 4: Hebesatz anwenden
Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz und verschickt den Gewerbesteuerbescheid. Der Hebesatz beträgt gesetzlich mindestens 200 Prozent. In vielen Großstädten liegt er bei 400 Prozent und mehr, einige Gemeinden locken mit niedrigen Sätzen. Den aktuellen Wert findest du auf der Website deiner Gemeinde.

Rechenbeispiele: Einzelunternehmen, GmbH und GbR
Nehmen wir an, zwei Betriebe erzielen jeweils einen Gewerbeertrag von 80.000 Euro. Beide sitzen in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 400 Prozent. Hinzurechnungen und Kürzungen fallen nicht an.
| Rechenschritt | Einzelunternehmen | GmbH |
|---|---|---|
| Gewerbeertrag | 80.000 Euro | 80.000 Euro |
| Freibetrag | minus 24.500 Euro | 0 Euro |
| Bemessungsgrundlage | 55.500 Euro | 80.000 Euro |
| Steuermessbetrag (3,5 %) | 1.942,50 Euro | 2.800 Euro |
| Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %) | 7.770 Euro | 11.200 Euro |
Der Gewerbesteuer Freibetrag spart dem Einzelunternehmen in diesem Beispiel 3.430 Euro Gewerbesteuer. Das entspricht 24.500 Euro mal 3,5 Prozent mal 400 Prozent. Bei einem Hebesatz von 500 Prozent wären es bereits 4.287,50 Euro.
Ein zweites Beispiel zeigt die Wirkung bei kleinen Betrieben: Ein Onlinehändler mit 21.000 Euro Gewerbeertrag liegt vollständig unter dem Freibetrag. Er zahlt keine Gewerbesteuer und muss als Einzelunternehmer in der Regel auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben.
Übersicht nach Gewinnhöhe
Wie stark der Gewerbesteuer Freibetrag bei unterschiedlichen Erträgen wirkt, zeigt die folgende Übersicht. Sie unterstellt einen Hebesatz von 400 Prozent und keine Hinzurechnungen.
| Gewerbeertrag | Gewerbesteuer Einzelunternehmen | Gewerbesteuer GmbH |
|---|---|---|
| 24.500 Euro | 0 Euro | 3.430 Euro |
| 50.000 Euro | 3.570 Euro | 7.000 Euro |
| 100.000 Euro | 10.570 Euro | 14.000 Euro |
| 150.000 Euro | 17.570 Euro | 21.000 Euro |
Der absolute Vorteil bleibt bei gleichem Hebesatz konstant bei 3.430 Euro. Relativ zum Gewinn verliert er mit steigendem Ertrag an Gewicht. Bei kleinen Betrieben entscheidet er dagegen oft darüber, ob überhaupt Gewerbesteuer anfällt.
Beispiel: GbR mit zwei Gesellschaftern
Zwei Partnerinnen betreiben eine Agentur als GbR und sind je zur Hälfte beteiligt. Weil die Agentur gewerblich tätig ist, fällt Gewerbesteuer an. Der Gewerbeertrag beträgt 120.000 Euro, der Hebesatz 420 Prozent.
- Bemessungsgrundlage: 120.000 Euro minus 24.500 Euro ergibt 95.500 Euro.
- Steuermessbetrag: 95.500 Euro mal 3,5 Prozent ergibt 3.342,50 Euro.
- Gewerbesteuer: 3.342,50 Euro mal 420 Prozent ergibt 14.038,50 Euro.
- Anrechnung: 4,0 mal 3.342,50 Euro ergibt 13.370 Euro, also 6.685 Euro je Gesellschafterin.
Unterm Strich bleibt eine echte Mehrbelastung von 668,50 Euro, weil der Hebesatz über 400 Prozent liegt. Den Freibetrag gibt es nur einmal, obwohl zwei Personen beteiligt sind.
Anrechnung auf die Einkommensteuer: Der zweite Vorteil
Neben dem Freibetrag gibt es für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften einen zweiten, oft größeren Vorteil. Nach § 35 des Einkommensteuergesetzes wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet.
So funktioniert die Anrechnung
Angerechnet wird das 4,0-Fache des Steuermessbetrags. Im ersten Beispiel sind das 4,0 mal 1.942,50 Euro, also 7.770 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer damit rechnerisch vollständig aus.
Die Anrechnung hat zwei Grenzen:
- Sie ist auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer beschränkt.
- Sie ist auf den Teil der Einkommensteuer begrenzt, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Hast du wegen Verlusten aus anderen Quellen wenig Einkommensteuer, verpufft ein Teil.
Bei Personengesellschaften wird der Messbetrag nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter aufgeteilt. Jeder rechnet seinen Anteil in der eigenen Einkommensteuererklärung an. Vorabgewinne wie Tätigkeitsvergütungen bleiben dabei außen vor, was in der Praxis zu ungleichen Ergebnissen führen kann.
Was der Hebesatz für dich bedeutet
Liegt der Hebesatz über 400 Prozent, bleibt eine echte Mehrbelastung. Bei 480 Prozent zahlt das Einzelunternehmen aus dem ersten Beispiel 9.324 Euro Gewerbesteuer, angerechnet werden aber nur 7.770 Euro. Die Differenz von 1.554 Euro trägt der Betrieb selbst. Bei einem Hebesatz unter 400 Prozent ist die Anrechnung dagegen auf die tatsächliche Gewerbesteuer gedeckelt.
Für die GmbH gibt es keine Anrechnung. Sie zahlt Gewerbesteuer zusätzlich zur Körperschaftsteuer von 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Die Gewerbesteuer ist außerdem für alle Rechtsformen nicht als Betriebsausgabe abziehbar.
Häufige Verwechslungen beim Gewerbesteuer Freibetrag
Rund um die Gewerbesteuer kursieren einige Missverständnisse. Diese drei begegnen in der Beratung besonders oft:
- Freibetrag ist keine Freigrenze. Wer 25.000 Euro Gewerbeertrag erzielt, versteuert nur 500 Euro, nicht die vollen 25.000 Euro.
- Freibetrag und Hinzurechnungsfreibetrag sind zwei verschiedene Dinge. Die 24.500 Euro mindern den Gewerbeertrag, die 200.000 Euro betreffen nur die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen.
- Kleinunternehmerregelung und Gewerbesteuer haben nichts miteinander zu tun. Die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung betreffen nur die Umsatzsteuer.
Ein weiterer Irrtum betrifft die GmbH & Co. KG. Sie ist eine Personengesellschaft und erhält daher den vollen Freibetrag, obwohl eine GmbH als Komplementärin beteiligt ist. Gerade bei der Wahl der Rechtsform lohnt es sich, diese Feinheiten zu kennen. Einen Überblick bietet unser Beitrag Rechtsform wählen.

Praxis: Vorauszahlungen, Erklärung und Stellschrauben
Die Gewerbesteuer belastet nicht nur einmal im Jahr. Sobald das Finanzamt einen Messbetrag festgesetzt hat, verlangt die Gemeinde Vorauszahlungen. Diese werden jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Vorauszahlungen anpassen
Die Vorauszahlungen orientieren sich an deinem letzten Bescheid. Läuft das aktuelle Jahr schlechter, kannst du eine Herabsetzung beantragen. Wie du das begründest und welche Unterlagen das Finanzamt sehen will, erklärt unser Beitrag Steuervorauszahlungen herabsetzen. Der Antrag auf Anpassung des Messbetrags geht an das Finanzamt, die Gemeinde passt dann die Vorauszahlungen an.
Gewerbesteuererklärung abgeben
Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen eine Gewerbesteuererklärung abgeben, wenn der Gewerbeertrag den Gewerbesteuer Freibetrag übersteigt. Kapitalgesellschaften sind immer erklärungspflichtig. Die Übermittlung erfolgt elektronisch, in der Praxis meist über die Steuerkanzlei.
Legale Stellschrauben
Den Gewerbesteuer Freibetrag selbst kannst du nicht erhöhen. Du kannst aber beeinflussen, wie hoch der Gewerbeertrag ausfällt und wo er besteuert wird:
- Investitionen planen: Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG mindert den Gewinn schon vor der Anschaffung und damit auch den Gewerbeertrag.
- Standort wählen: Unterschiedliche Hebesätze können bei gleichem Gewinn einige Tausend Euro ausmachen. Bei mehreren Betriebsstätten wird der Messbetrag auf die Gemeinden zerlegt.
- Tätigkeiten trennen: Führst du neben deinem Gewerbe eine freiberufliche Tätigkeit, trenne beide sauber. Sonst droht, dass das Finanzamt alle Einkünfte als gewerblich einstuft.
- Rechtsform prüfen: Beim Schritt vom Einzelunternehmen zur GmbH fallen Freibetrag und Anrechnung weg. Das muss die Gesamtrechnung berücksichtigen.
Checkliste für deine Planung
- Hebesatz deiner Gemeinde prüfen und in der Planung hinterlegen.
- Voraussichtlichen Gewerbeertrag zur Jahresmitte hochrechnen.
- Freibetrag abziehen, Messbetrag und Gewerbesteuer berechnen.
- Rücklage für Nachzahlungen bilden, wenn der Gewinn stark steigt.
- Bei Einzelunternehmen die Anrechnung auf die Einkommensteuer mit einplanen.
- Bei Mieten, Leasing und Zinsen über 200.000 Euro Hinzurechnungen prüfen lassen.
Die Gewerbesteuer gehört in jede Liquiditätsplanung. Aktuelle Informationen zu Steuerrecht und Gesetzesänderungen veröffentlicht das Bundesfinanzministerium. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung, hilft dir aber, die richtigen Fragen zu stellen und Bescheide nachzuvollziehen.
Fazit: Freibetrag kennen, Hebesatz einplanen
Der Gewerbesteuer Freibetrag von 24.500 Euro sorgt dafür, dass viele Einzelunternehmen und Personengesellschaften wenig oder gar keine Gewerbesteuer zahlen. Zusammen mit der Anrechnung auf die Einkommensteuer ist die Belastung bei Hebesätzen bis 400 Prozent oft vollständig ausgeglichen. Die GmbH trägt die Gewerbesteuer dagegen ab dem ersten Euro.
Deine Handlungsempfehlung: Rechne deinen erwarteten Gewerbeertrag mit dem Hebesatz deiner Gemeinde einmal konkret durch. Prüfe, ob deine Vorauszahlungen zur aktuellen Lage passen, und bilde Rücklagen für Nachzahlungen. Steht eine Umwandlung in eine GmbH an, beziehe den Wegfall des Gewerbesteuer Freibetrags fest in deine Rechnung ein.
Häufige Fragen zum Gewerbesteuer Freibetrag
Wie hoch ist der Gewerbesteuer Freibetrag 2026?
Der Freibetrag beträgt für natürliche Personen und Personengesellschaften 24.500 Euro pro Jahr. Bestimmte juristische Personen wie Vereine oder Stiftungen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb erhalten 5.000 Euro. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG haben keinen Freibetrag. Der Betrag gilt unverändert, Stand: Oktober 2026.
Wer muss keine Gewerbesteuer zahlen?
Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Architekten oder Journalisten sind nicht gewerbesteuerpflichtig, ebenso Land- und Forstwirte. Gewerbetreibende zahlen erst, wenn ihr Gewerbeertrag den Freibetrag übersteigt. Einzelunternehmer mit einem Gewerbeertrag bis 24.500 Euro zahlen daher keine Gewerbesteuer, auch wenn sie ein Gewerbe angemeldet haben.
Warum bekommt eine GmbH keinen Freibetrag?
Der Gesetzgeber gleicht damit aus, dass Kapitalgesellschaften keinen Unternehmerlohn als Gewinnanteil versteuern. Das Gehalt des Geschäftsführers mindert als Betriebsausgabe bereits den Gewinn. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ersetzt der Freibetrag diesen fehlenden Abzug für die eigene Arbeitsleistung in pauschaler Form.
Welche Rolle spielt der Hebesatz der Gemeinde?
Der Hebesatz bestimmt, wie hoch die Steuer aus dem Messbetrag tatsächlich ausfällt. Er liegt mindestens bei 200 Prozent, in vielen Städten deutlich höher. Bei Einzelunternehmen entscheidet er zudem, ob die Anrechnung auf die Einkommensteuer die Gewerbesteuer vollständig ausgleicht. Das gelingt bis zu einem Hebesatz von etwa 400 Prozent.
Wann muss ich eine Gewerbesteuererklärung abgeben?
Kapitalgesellschaften müssen immer eine Erklärung abgeben. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind nach der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung verpflichtet, wenn ihr Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Fordert das Finanzamt dich ausdrücklich auf, musst du die Erklärung unabhängig davon elektronisch übermitteln.
Foto: Ali Mkumbwa / Unsplash
