Raumtemperatur am Arbeitsplatz: Diese Grenzwerte gelten

Zu kalt im Winter, zu heiß im Sommer: Die Raumtemperatur am Arbeitsplatz ist klar geregelt. Welche Grenzwerte gelten, welche Maßnahmen Pflicht sind und wie du Ärger im Team vermeidest.

Sabine Kordes

·

06.10.2026

·

11 Min. Lesezeit

Raumtemperatur am Arbeitsplatz: Thermostat an der Wand eines modernen Büros

Im Januar sitzt die Buchhaltung mit Schal am Schreibtisch, im Juli zeigt das Thermometer im Großraumbüro 31 Grad. Beides kostet Konzentration, Gesundheit und Nerven. Die Raumtemperatur am Arbeitsplatz ist deshalb kein Komfortthema, sondern Teil des Arbeitsschutzes, mit klaren Grenzwerten und Pflichten für dich als Arbeitgeber.

Viele Betriebe kennen die Regeln nur ungefähr. Gibt es Hitzefrei? Muss eine Klimaanlage her? Und was gilt, wenn im Winter die Heizung ausfällt? Die Antworten sind eindeutiger, als viele denken.

In diesem Beitrag erfährst du, welche Mindest- und Höchstwerte gelten, welche Maßnahmen bei Hitze verpflichtend sind und wie du mit einem einfachen Hitzeschutzplan vorbeugst. Stand: Oktober 2026.

Raumtemperatur am Arbeitsplatz: Das Wichtigste auf einen Blick

Die Raumtemperatur am Arbeitsplatz muss nach der Arbeitsstättenverordnung gesundheitlich zuträglich sein. Konkrete Werte nennt die Technische Regel ASR A3.5: Für leichte Büroarbeit im Sitzen sind mindestens 20 Grad nötig. Die Lufttemperatur soll 26 Grad nicht überschreiten. Darüber steigen die Pflichten des Arbeitgebers stufenweise bei 26, 30 und 35 Grad.

Die rechtliche Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung. Sie formuliert das Ziel, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren es. Hältst du die ASR A3.5 Raumtemperatur ein, darfst du davon ausgehen, dass du die Anforderungen der Verordnung erfüllst. Man spricht von der Vermutungswirkung. Weichst du ab, musst du eine mindestens gleichwertige Sicherheit auf anderem Weg nachweisen.

Mindesttemperaturen: Wie warm muss es sein?

Wie hoch die Raumtemperatur am Arbeitsplatz mindestens sein muss, hängt von zwei Faktoren ab: der überwiegenden Körperhaltung und der Schwere der Arbeit. Wer sitzt, kühlt schneller aus als jemand, der Kisten trägt. Die ASR A3.5 nennt dazu folgende Mindestwerte für die Lufttemperatur während der Arbeitszeit:

Überwiegende KörperhaltungLeichte ArbeitMittelschwere ArbeitSchwere Arbeit
Sitzen20 Grad19 GradKein Wert festgelegt
Stehen, Gehen19 Grad17 Grad12 Grad

Typische Büroarbeit gilt als leichte Arbeit im Sitzen, hier sind also 20 Grad das Minimum. Im Lager oder in der Werkstatt können je nach Tätigkeit niedrigere Werte zulässig sein. Für Pausen-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume gilt während der Nutzung eine Mindesttemperatur von 21 Grad.

Was tun, wenn die Heizung ausfällt?

Fällt die Heizung aus oder werden die Mindestwerte aus anderen Gründen unterschritten, musst du handeln. Geeignete Maßnahmen sind zum Beispiel mobile Heizgeräte, die Verlagerung der Arbeit in wärmere Räume, zusätzliche Aufwärmpausen oder die temporäre Arbeit von zu Hause, sofern das vereinbart ist. Wichtig ist, dass du die Situation nicht einfach aussitzt, sondern dokumentiert reagierst.

Übrigens: Während der Energiekrise wurde die Mindesttemperatur in Büros im Winter 2022/2023 befristet auf 19 Grad abgesenkt. Diese Sonderregel ist im Frühjahr 2023 ausgelaufen. Seitdem gelten wieder die Werte der ASR A3.5.

Lagerhallen, Werkstätten und offene Tore

In Hallen mit häufig geöffneten Toren lassen sich die Mindestwerte im Winter oft nicht dauerhaft halten. Dann musst du andere Wege finden, um die Beschäftigten vor Zugluft und Kälte zu schützen. In Frage kommen Torluftschleier, Schnelllauftore, beheizte Kabinen für Kommissionierplätze, Wärmestrahler an festen Arbeitsplätzen sowie geeignete Schutzkleidung. Lege diese Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung fest, damit klar ist, warum und wie du von den Tabellenwerten abweichst.

Raumtemperatur am Arbeitsplatz einstellen: Hand regelt das Thermostat im Büro
Mindesttemperaturen hängen davon ab, ob im Sitzen oder Stehen und wie körperlich schwer gearbeitet wird. Foto: Dan LeFebvre / Unsplash

Hitze am Arbeitsplatz: Was ab 26, 30 und 35 Grad gilt

Der Sommer ist für viele Betriebe die größere Herausforderung, wenn es um die Raumtemperatur am Arbeitsplatz geht. Grundsätzlich soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschreiten. Fenster, Oberlichter und Glaswände brauchen deshalb einen geeigneten Sonnenschutz, wenn die Sonneneinstrahlung sonst zu einer Erwärmung über diesen Wert führt.

Steigt die Raumtemperatur am Arbeitsplatz trotz Sonnenschutz über 26 Grad, weil es draußen sehr heiß ist, greift ein Stufenmodell:

Lufttemperatur im RaumPflicht des ArbeitgebersBeispiele für Maßnahmen
Über 26 GradMaßnahmen sollen ergriffen werdenFrüh lüften, Geräte abschalten, Kleiderordnung lockern, Getränke bereitstellen
Über 30 GradWirksame Maßnahmen müssen ergriffen werden, auf Basis der GefährdungsbeurteilungArbeitszeit verlagern, zusätzliche Pausen, Ventilatoren, Arbeit in kühleren Räumen
Über 35 GradRaum ist ohne zusätzliche Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignetTechnische Kühlung, Luftduschen, Entwärmungsphasen, Hitzeschutzausrüstung wie bei Hitzearbeit

Maßnahmen zwischen 26 und 30 Grad

In diesem Bereich hast du Spielraum, solltest ihn aber nutzen. Bewährt haben sich diese Schritte:

  • Nachts und frühmorgens lüften: Kühle Außenluft hereinlassen, tagsüber Fenster und Sonnenschutz geschlossen halten.
  • Wärmequellen reduzieren: Drucker, Monitore und andere Geräte bei Nichtgebrauch ausschalten.
  • Arbeitszeit flexibilisieren: Früherer Beginn, Verlagerung konzentrierter Arbeit in die kühlen Morgenstunden.
  • Kleiderordnung lockern: Wo Kundenkontakt es zulässt, auf Sakko und Krawatte verzichten.
  • Getränke bereitstellen: Trinkwasser oder andere geeignete Getränke in Reichweite.

Ab 30 Grad wird es verbindlich

Überschreitet die Raumtemperatur am Arbeitsplatz 30 Grad, reicht guter Wille nicht mehr. Du musst wirksame Maßnahmen ergreifen, die sich aus deiner Gefährdungsbeurteilung ergeben. Dabei gilt die bekannte Rangfolge des Arbeitsschutzes: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, und diese wiederum vor personenbezogenen.

Luftfeuchtigkeit nicht vergessen

Hitze wird umso belastender, je feuchter die Luft ist. Kühlst du Räume mit Verdunstungsgeräten oder Wasservernebelung, kann die Luftfeuchtigkeit stark steigen. Die ASR A3.5 nennt deshalb Obergrenzen für die relative Luftfeuchte bei hohen Temperaturen, die sogenannte Schwülegrenze. Sie liegt zum Beispiel bei 26 Grad bei 55 Prozent und bei 30 Grad bei 44 Prozent. Ein einfaches Hygrometer zeigt dir, ob deine Kühlmaßnahme hilft oder die Belastung eher erhöht.

Besonders schutzbedürftige Beschäftigte

Für einige Gruppen solltest du früher und gezielter handeln. Dazu gehören Schwangere und Stillende, deren Schutz das Mutterschutzgesetz gesondert regelt, Jugendliche sowie Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen, etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Sprich mit Betriebsarzt oder Betriebsärztin, welche individuellen Maßnahmen sinnvoll sind.

Gibt es Hitzefrei? Rechte und Pflichten im Überblick

Die kurze Antwort: Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es für Erwachsene nicht. Auch einen Anspruch auf eine Klimaanlage haben Beschäftigte nicht. Du musst aber dafür sorgen, dass die Arbeitsbedingungen die Gesundheit nicht gefährden. Diese Fürsorgepflicht ergibt sich unter anderem aus § 618 BGB.

Die wichtigsten Punkte für die Praxis:

  • Kein eigenmächtiges Verlassen: Beschäftigte dürfen nicht einfach nach Hause gehen, weil es heiß ist. Nur bei einer erheblichen Gesundheitsgefahr, etwa wenn bei extremen Temperaturen jede Schutzmaßnahme fehlt, kann ein Recht bestehen, die Arbeit zurückzuhalten. Das ist ein Ausnahmefall mit rechtlichem Risiko für beide Seiten.
  • Betriebsrat einbinden: Regelungen zum Gesundheitsschutz unterliegen der Mitbestimmung. Hitzeschutzpläne, Gleitzeitregeln oder Kleiderordnungen solltest du deshalb mit dem Betriebsrat abstimmen, falls es einen gibt.
  • Arbeitszeit sauber dokumentieren: Wer bei Hitze früher anfängt oder längere Pausen macht, braucht klare Regeln. Wie das rechtssicher funktioniert, liest du im Beitrag zur Arbeitszeiterfassung.
  • Homeoffice ist kein Automatismus: Einen Anspruch darauf haben Beschäftigte wegen Hitze nicht. Als freiwillige Maßnahme kann mobiles Arbeiten aber sehr wirksam sein, wenn es zu Tätigkeit und Vereinbarungen passt.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Konflikten helfen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht weiter (Stand: Oktober 2026).

Gefährdungsbeurteilung: Temperatur systematisch erfassen

Die Raumtemperatur am Arbeitsplatz gehört in deine Gefährdungsbeurteilung. Dort legst du fest, welche Räume kritisch sind, ab wann welche Maßnahmen greifen und wer zuständig ist. Wie du eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich aufbaust, zeigt auch unser Beitrag zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, denn Hitze wirkt nicht nur körperlich, sondern auch auf Konzentration und Stress.

So gehst du praktisch vor:

  1. Messen statt schätzen: Stelle in kritischen Räumen Thermometer auf, idealerweise mit Speicherfunktion. Gemessen wird die Lufttemperatur im Arbeitsbereich, nicht direkt in der Sonne oder am Heizkörper.
  2. Kritische Räume identifizieren: Süd- und Westseiten, Dachgeschosse, Räume mit großen Glasflächen oder vielen Geräten.
  3. Schwellenwerte und Maßnahmen festlegen: Was passiert ab 26, ab 30 und ab 35 Grad? Wer entscheidet, wer informiert das Team?
  4. Dokumentieren: Halte Messwerte und ergriffene Maßnahmen schriftlich fest. Das schützt dich im Streitfall und bei Kontrollen.
  5. Regelmäßig überprüfen: Nach jedem Sommer auswerten, was funktioniert hat, und den Plan anpassen.
Raumtemperatur am Arbeitsplatz bei Hitze senken: außenliegender Sonnenschutz an Bürofenstern
Wirksamer Sonnenschutz ist oft die günstigste Maßnahme gegen überhitzte Büros. Foto: Romain V / Unsplash

Hitzeschutzplan: Maßnahmen für deinen Betrieb

Für eine angenehme Raumtemperatur am Arbeitsplatz wartest du am besten nicht auf die nächste Hitzewelle, sondern planst im Herbst und Winter. Dann haben Handwerker Zeit, und Investitionen lassen sich in Ruhe kalkulieren. Ein guter Hitzeschutzplan folgt dem TOP-Prinzip:

EbeneMaßnahmenAufwand
TechnischAußenliegender Sonnenschutz, Sonnenschutzfolien, Lüftungsanlagen, Klimatisierung kritischer RäumeMittel bis hoch, einmalig
OrganisatorischGleitzeit bei Hitze, Verlagerung von Tätigkeiten, zusätzliche Pausen, mobiles ArbeitenGering, laufend
PersonenbezogenLockerere Kleiderordnung, Getränke, Aufklärung über HitzesymptomeGering

Praxisbeispiel: Hitzeregel für ein Büro mit 20 Mitarbeitenden

Ein Beratungsunternehmen legt fest: Ab einer gemessenen Innentemperatur von 26 Grad darf das Team die Kernarbeitszeit auf 7 bis 13 Uhr vorziehen. Ab 28 Grad stellt das Unternehmen Mineralwasser bereit und erlaubt kurze Hosen im Innendienst. Ab 30 Grad entscheidet die Geschäftsführung täglich bis 8 Uhr, ob die Teams aus den Dachgeschossräumen mobil arbeiten oder in den kühleren Besprechungsraum im Erdgeschoss umziehen.

Die Regel steht schriftlich im Intranet, die Zuständigkeit ist klar, und niemand muss bei jeder Hitzewelle neu verhandeln. Der Aufwand: ein Nachmittag Abstimmung und einige Thermometer. Das Ergebnis: weniger Diskussionen, mehr Planbarkeit und ein spürbares Signal der Wertschätzung. Ein angenehmes Arbeitsumfeld ist außerdem ein Argument im Employer Branding, gerade im Wettbewerb um Fachkräfte.

Investitionen klug priorisieren

Mobile Klimageräte wirken auf den ersten Blick wie die schnelle Lösung. Sie sind aber oft laut, verbrauchen viel Strom und geben Wärme über den Abluftschlauch nur unvollständig ab. Außenliegender Sonnenschutz verhindert dagegen, dass die Hitze überhaupt in den Raum gelangt. Innenliegende Jalousien helfen deutlich weniger, weil die Sonnenenergie dann bereits hinter der Scheibe ist. Prüfe vor größeren Investitionen auch, ob Vermieter, Gebäudeeigentümer oder Förderprogramme für energetische Maßnahmen einen Teil der Kosten tragen.

Temperaturstreit im Team entschärfen

Nicht jeder empfindet die Raumtemperatur am Arbeitsplatz gleich. Während die eine Kollegin bei 22 Grad friert, öffnet der andere das Fenster. Solche Konflikte löst du am besten mit klaren Spielregeln: feste Lüftungszeiten, eine verantwortliche Person pro Raum für Thermostat und Sonnenschutz und, wo möglich, Sitzplätze nach Temperaturvorlieben. Kleine Maßnahmen wie Tischventilatoren oder Fußwärmer kosten wenig und verhindern Dauerstreit.

Checkliste: Raumtemperatur am Arbeitsplatz im Griff

  1. Mindesttemperaturen für alle Arbeitsbereiche nach Körperhaltung und Arbeitsschwere festlegen.
  2. Pausen- und Sanitärräume auf mindestens 21 Grad während der Nutzung prüfen.
  3. Sonnenschutz an Fenstern und Glasflächen kontrollieren und Mängel beheben.
  4. Thermometer in kritischen Räumen aufstellen und Messwerte dokumentieren.
  5. Stufenplan für 26, 30 und 35 Grad mit klaren Zuständigkeiten erstellen.
  6. Notfallplan für Heizungsausfall im Winter festlegen.
  7. Schutzbedürftige Beschäftigte identifizieren und individuell beraten.
  8. Betriebsrat einbinden und Regelungen schriftlich kommunizieren.
  9. Gefährdungsbeurteilung aktualisieren und nach jedem Sommer überprüfen.

Fazit: Klare Regeln statt Hitzediskussionen

Die Raumtemperatur am Arbeitsplatz ist eindeutiger geregelt, als viele Betriebe glauben. Mindestens 20 Grad für leichte Arbeit im Sitzen, möglichst nicht mehr als 26 Grad, und ab 30 Grad besteht Handlungspflicht. Wer diese Werte kennt und einen Stufenplan bereithält, vermeidet Gesundheitsrisiken, rechtliche Probleme und tägliche Diskussionen im Team.

Dein nächster Schritt: Nutze die kühlen Monate, um kritische Räume zu identifizieren, Sonnenschutz zu prüfen und einen schriftlichen Hitzeschutzplan aufzusetzen. Wenn die nächste Hitzewelle kommt, entscheidest du dann nicht mehr spontan, sondern setzt um, was längst vereinbart ist.

Häufige Fragen zur Raumtemperatur am Arbeitsplatz

Welche Raumtemperatur am Arbeitsplatz ist im Büro vorgeschrieben?

Für typische Büroarbeit, also leichte Tätigkeit im Sitzen, schreibt die Technische Regel ASR A3.5 eine Mindesttemperatur von 20 Grad vor. Die Lufttemperatur soll 26 Grad nicht überschreiten. Steigt sie darüber, sollen Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Ab 30 Grad sind wirksame Maßnahmen Pflicht, ab 35 Grad ist ein Raum ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.

Gibt es ab einer bestimmten Temperatur Hitzefrei?

Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei haben erwachsene Beschäftigte nicht. Arbeitgeber müssen aber bei hohen Temperaturen Schutzmaßnahmen ergreifen, etwa Arbeitszeiten verlagern, zusätzliche Pausen ermöglichen oder Getränke bereitstellen. Nur in Ausnahmefällen, wenn bei extremer Hitze jeder Schutz fehlt und eine erhebliche Gesundheitsgefahr besteht, kann ein Recht bestehen, die Arbeit zurückzuhalten.

Was muss ich tun, wenn im Winter die Heizung ausfällt?

Werden die Mindesttemperaturen unterschritten, musst du als Arbeitgeber reagieren. Geeignet sind etwa mobile Heizgeräte, die Verlagerung der Arbeit in wärmere Räume, zusätzliche Aufwärmpausen oder vorübergehendes mobiles Arbeiten, sofern das vereinbart ist. Dokumentiere Messwerte und Maßnahmen und sorge dafür, dass die Heizung schnellstmöglich repariert wird.

Wer misst die Raumtemperatur und wie?

Zuständig ist der Arbeitgeber, unterstützt von der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Gemessen wird die Lufttemperatur im Arbeitsbereich, nicht direkt in der Sonne, an Heizkörpern oder Wärmequellen. Bewährt haben sich Thermometer mit Speicherfunktion in kritischen Räumen wie Dachgeschossen oder Südseiten. Die Messwerte gehören zusammen mit den Maßnahmen in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

Haben Beschäftigte Anspruch auf eine Klimaanlage?

Nein, einen Anspruch auf eine Klimaanlage gibt es nicht. Arbeitgeber müssen aber dafür sorgen, dass die Raumtemperatur gesundheitlich zuträglich ist. Dafür kommen viele Maßnahmen in Frage, von außenliegendem Sonnenschutz über angepasste Arbeitszeiten bis zur technischen Kühlung. Welche Maßnahme nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den gemessenen Temperaturen.

Foto: Jakub Żerdzicki / Unsplash

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