Säumniszuschläge Erlass: So holst du dir Geld vom Finanzamt zurück

Säumniszuschläge Erlass ist möglich, wenn die Zuschläge im Einzelfall unbillig sind. Erfahre, welche Gründe zählen, wie du richtig rechnest und wie dein Antrag beim Finanzamt überzeugt.

Markus Ehrlich

·

03.10.2026

·

11 Min. Lesezeit

Säumniszuschläge Erlass: Unternehmerin prüft Steuerbescheid und Kontoauszug am Schreibtisch

Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist drei Wochen zu spät gebucht, und plötzlich steht ein zusätzlicher Betrag auf dem Kontoauszug des Finanzamts. Säumniszuschläge entstehen automatisch, ohne Mahnung und ohne Bescheid. Viele Unternehmer zahlen sie zähneknirschend. Dabei ist ein Säumniszuschläge Erlass in bestimmten Fällen ganz oder teilweise möglich.

Gerade bei hohen Steuerbeträgen geht es schnell um vierstellige Summen. Ein Prozent pro Monat entspricht zwölf Prozent im Jahr, deutlich mehr als die meisten Betriebsmittelkredite kosten.

In diesem Beitrag erfährst du, wie Säumniszuschläge berechnet werden, wann das Finanzamt auf sie verzichten kann und wie du einen Antrag formulierst, der Chancen hat. Stand: Oktober 2026.

Säumniszuschläge Erlass: Das Wichtigste in Kürze

Ein Säumniszuschläge Erlass ist der vollständige oder teilweise Verzicht des Finanzamts auf bereits entstandene Zuschläge nach § 227 Abgabenordnung. Voraussetzung ist, dass die Erhebung im Einzelfall unbillig wäre, etwa bei einem einmaligen Versehen, Krankheit oder Zahlungsunfähigkeit. Der Antrag ist formlos möglich, braucht aber eine überzeugende Begründung mit Nachweisen.

  • Entstehung: automatisch kraft Gesetzes, sobald eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags gezahlt ist.
  • Höhe: ein Prozent pro angefangenem Monat auf den abgerundeten Rückstand.
  • Erlass: nur auf Antrag und nur bei Unbilligkeit.
  • Ergebnis: Erlass in voller Höhe, zur Hälfte oder Ablehnung.

So entstehen und berechnen sich Säumniszuschläge

Rechtsgrundlage ist § 240 der Abgabenordnung. Zahlst du eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags, entsteht für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Zuschlag von einem Prozent. Basis ist der rückständige Betrag, abgerundet auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.

Die Schonfrist von drei Tagen

Bei Überweisungen gewährt das Gesetz eine Schonfrist von drei Tagen. Geht das Geld innerhalb dieser Frist ein, entstehen keine Zuschläge. Achtung: Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlungen. Und sie ist kein Zahlungsziel, sondern ein Puffer für Bankenlaufzeiten. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat beim Finanzamt umgehst du das Thema meist komplett, weil der Betrag pünktlich eingezogen wird.

Rechenbeispiel

Eine GmbH schuldet 12.380 Euro Umsatzsteuer, fällig am 10. März. Die Zahlung geht erst am 14. Juni ein.

SchrittWert
Rückstand12.380 Euro
Abgerundet auf volle 50 Euro12.350 Euro
Zuschlag pro angefangenem Monat (1 %)123,50 Euro
Angefangene Monate der Säumnis4
Säumniszuschläge gesamt494,00 Euro
Bei hälftigem Erlass verbleiben247,00 Euro

Schon wenige Tage entscheiden über einen ganzen Monat: Ein Zahlungseingang am 10. Juni statt am 14. Juni hätte hier 123,50 Euro gespart. Wer mehrere Steuerarten und Vorauszahlungen gleichzeitig im Verzug hat, kommt schnell auf erhebliche Summen. Ob sich ein Antrag auf Säumniszuschläge Erlass lohnt, hängt deshalb stark von Betrag und Dauer ab.

Wichtig: Die Zuschläge bleiben auch bei späterer Änderung

Wird der Steuerbescheid später zu deinen Gunsten geändert, bleiben bereits verwirkte Säumniszuschläge nach dem Gesetz grundsätzlich bestehen. Genau hier setzt der Erlass an: Hast du dich rechtzeitig gegen den Bescheid gewehrt, kann die Erhebung sachlich unbillig sein.

Säumniszuschläge in der Buchhaltung

Ob die Zuschläge deinen Gewinn mindern, hängt von der Steuerart ab. Zuschläge auf betriebliche Steuern wie die Umsatzsteuer sind in der Regel Betriebsausgaben. Zuschläge auf Personensteuern wie die Einkommensteuer oder auf nicht abziehbare Steuern bleiben dagegen steuerlich unberücksichtigt. Kläre die richtige Buchung im Zweifel mit deiner Steuerberatung.

Säumniszuschläge Erlass: Steuerunterlagen und Taschenrechner auf dem Schreibtisch
Wer die Berechnung der Zuschläge nachvollzieht, erkennt schnell, ob sich ein Antrag lohnt. Foto: Kelly Sikkema / Unsplash

Wann das Finanzamt Säumniszuschläge erlassen kann

Rechtsgrundlage für den Erlass ist § 227 der Abgabenordnung. Das Finanzamt kann Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Bereits gezahlte Beträge können unter denselben Voraussetzungen erstattet werden. Rechtsprechung und Anwendungserlass zur Abgabenordnung unterscheiden zwei Arten der Unbilligkeit.

Sachliche Unbilligkeit

Die Erhebung widerspricht dem Zweck des Gesetzes, obwohl formal alles korrekt ist. Typische Fälle:

  • Stundung oder Aussetzung hätte gewährt werden müssen: Du hattest Anspruch darauf, hast aber keinen rechtzeitigen Antrag gestellt oder das Finanzamt hat nicht rechtzeitig entschieden.
  • Steuerbescheid aufgehoben: Du hattest Einspruch eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt, der Bescheid wurde später geändert.
  • Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung: Der Zuschlag kann seinen Zweck als Druckmittel nicht mehr erfüllen.
  • Einmaliges Versehen: Ein bisher stets pünktlicher Steuerzahler übersieht einmal einen Termin.

Persönliche Unbilligkeit

Hier geht es um deine individuelle Lage. Der Erlass setzt Erlassbedürftigkeit und Erlasswürdigkeit voraus. Bedürftig bist du, wenn die Zahlung deine wirtschaftliche Existenz gefährden würde. Würdig bist du, wenn du die Lage nicht selbst verschuldet und dich bisher steuerehrlich verhalten hast. Eine plötzliche schwere Erkrankung, die eine rechtzeitige Zahlung verhindert hat, ist ein klassisches Beispiel.

Was in der Regel nicht als Erlassgrund zählt

  • Allgemeine Arbeitsüberlastung im Betrieb oder in der Buchhaltung
  • Urlaub der Geschäftsführung oder der zuständigen Mitarbeiterin, wenn keine Vertretung organisiert war
  • Wiederholte Verspätungen, auch wenn sie jeweils nur wenige Tage betragen
  • Bewusste Priorisierung anderer Gläubiger wie Lieferanten oder Banken
  • Fehler des Steuerberaters, die dir in der Regel zugerechnet werden

Je eher dein Fall einem dieser Muster entspricht, desto geringer sind die Chancen auf einen Säumniszuschläge Erlass. Ehrlichkeit im Antrag zahlt sich trotzdem aus, weil das Finanzamt deine Zahlungshistorie ohnehin kennt.

Voll oder zur Hälfte: Die Logik hinter dem Erlass

Viele Antragsteller sind überrascht, dass das Finanzamt oft nur die Hälfte erlässt. Der Grund liegt in der Doppelfunktion der Zuschläge.

FunktionBedeutungFolge für den Erlass
DruckmittelSoll zur pünktlichen Zahlung anhaltenEntfällt, wenn Druck sinnlos ist, etwa bei Zahlungsunfähigkeit
GegenleistungGleicht Zinsvorteil und Verwaltungsaufwand ausBleibt meist bestehen, weil der Vorteil trotzdem entstanden ist

Daraus ergibt sich eine einfache Faustregel:

  • Erlass in voller Höhe kommt vor allem bei plötzlicher Krankheit, einem einmaligen Versehen eines sonst pünktlichen Zahlers oder bei Fehlern der Finanzverwaltung in Betracht.
  • Hälftiger Erlass ist der Regelfall bei Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder wenn eine Stundung hätte gewährt werden müssen. Die verbleibende Hälfte entspricht in etwa den Stundungszinsen, die sonst angefallen wären.

Die Höhe von einem Prozent pro Monat ist seit Jahren umstritten, weil sie weit über dem Marktzins liegt. Der Bundesfinanzhof hat in jüngeren Verfahren jedoch keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit gesehen, jedenfalls für Zeiträume nach dem Zinsanstieg ab 2022. Auf eine gesetzliche Absenkung solltest du dich deshalb nicht verlassen.

Drei typische Fälle aus der Praxis

Wie die Regeln wirken, zeigen drei vereinfachte Beispiele. Sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall, helfen aber bei der Einschätzung, ob sich ein Antrag auf Säumniszuschläge Erlass lohnt.

Fall 1: Das einmalige Versehen

Ein Handwerksbetrieb wechselt die Hausbank. Ein Dauerauftrag für die Lohnsteuer wird nicht übertragen, die Zahlung geht drei Wochen zu spät ein. In den fünf Jahren davor hat der Betrieb immer pünktlich gezahlt. Hier ist ein Erlass in voller Höhe gut begründbar, wenn Zahlungshistorie und Bankwechsel belegt werden.

Fall 2: Der Zahlungsausfall eines Großkunden

Ein Zulieferer verliert durch die Insolvenz seines wichtigsten Kunden einen sechsstelligen Betrag und kann die Umsatzsteuer über Monate nicht zahlen. Eine Stundung hätte er wohl bekommen, hat sie aber nie beantragt. Realistisch ist hier ein hälftiger Erlass, gestützt auf Liquiditätsplanung, Kontoauszüge und Nachweise zum Forderungsausfall.

Fall 3: Die Nachzahlung nach der Außenprüfung

Nach einer Betriebsprüfung soll eine GmbH eine hohe Nachzahlung leisten. Sie legt Einspruch ein und beantragt Aussetzung der Vollziehung, das Finanzamt lehnt die Aussetzung ab. Ein Jahr später wird der Bescheid deutlich reduziert. Für die Zuschläge auf den zu Unrecht geforderten Teil spricht vieles für eine sachliche Unbilligkeit.

Alle drei Fälle zeigen: Über den Erfolg entscheidet weniger die Höhe des Betrags als die Qualität von Begründung und Nachweisen. Wer seine Situation lückenlos dokumentiert, erhöht die Chancen deutlich.

Antrag auf Säumniszuschläge Erlass: Schritt für Schritt

Der Antrag ist an keine Form gebunden. Du kannst ihn per Brief oder elektronisch über ELSTER stellen. Entscheidend ist der Inhalt: Das Finanzamt muss erkennen, warum die Erhebung in deinem Fall unbillig ist.

  1. Bezeichnung: Steuernummer, Steuerart, Zeitraum und Betrag der Säumniszuschläge genau angeben.
  2. Antrag: Ausdrücklich den Erlass nach § 227 AO beantragen, gegebenenfalls hilfsweise den hälftigen Erlass.
  3. Sachverhalt: Schildern, wie es zur verspäteten Zahlung kam, chronologisch und knapp.
  4. Begründung: Darlegen, warum sachliche oder persönliche Unbilligkeit vorliegt.
  5. Nachweise: Ärztliches Attest, Kontoauszüge, Liquiditätsplanung, Vermögensübersicht oder Zahlungshistorie beifügen.
  6. Zahlungsverhalten: Auf bisher pünktliche Zahlungen hinweisen, sofern zutreffend.

Wichtig: Der Erlassantrag stoppt weder die Vollstreckung noch das Entstehen weiterer Zuschläge. Zahle deshalb die Steuer selbst so schnell wie möglich. Über die Zuschläge kann das Finanzamt auch nach der Zahlung noch entscheiden und sie dann erstatten.

Muster für die Kernbegründung

Ich beantrage den Erlass der Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer-Vorauszahlung März in Höhe von 494 Euro nach § 227 AO. Ich habe meine steuerlichen Zahlungspflichten in den vergangenen Jahren stets pünktlich erfüllt. Die verspätete Zahlung beruht auf einem einmaligen Versehen bei der Umstellung unseres Zahlungsverkehrs auf eine neue Bank, wie die beigefügten Unterlagen belegen. Der Betrag wurde unmittelbar nach Bemerken des Fehlers überwiesen.

Passe die Formulierung an deinen Fall an und belege jede Aussage. Pauschale Hinweise auf wirtschaftlich schwierige Zeiten reichen nicht.

Unternehmer formuliert Antrag auf Säumniszuschläge Erlass an das Finanzamt
Ein sachlich begründeter Antrag mit Nachweisen hat die besten Erfolgsaussichten. Foto: Carrie Allen www.carrieallen.com / Unsplash

Wenn das Finanzamt ablehnt

Gegen die Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Danach bleibt die Klage vor dem Finanzgericht. Weil der Erlass eine Ermessensentscheidung ist, prüft das Gericht allerdings nur, ob das Finanzamt sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat.

Ein abgelehnter Antrag auf Säumniszuschläge Erlass ist trotzdem nicht das Ende. Prüfe die Begründung des Finanzamts genau: Oft fehlen nur Nachweise, die du im Einspruchsverfahren nachreichen kannst.

Bist du überzeugt, dass die Zuschläge gar nicht erst entstanden sind, etwa weil du rechtzeitig gezahlt hast, ist ein Antrag auf Abrechnungsbescheid der richtige Weg. Bei höheren Beträgen lohnt sich die Unterstützung durch deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

Besser vorbeugen: Stundung, Herabsetzung, Liquiditätsplanung

Der beste Säumniszuschläge Erlass ist der, den du gar nicht brauchst. Wer absehbar nicht pünktlich zahlen kann, sollte vor der Fälligkeit handeln, nicht danach.

  • Stundung beantragen: Eine bewilligte Stundung verhindert Säumniszuschläge. Dafür fallen Stundungszinsen an, derzeit 0,5 Prozent pro Monat und damit halb so viel wie die Zuschläge. Wie du vorgehst, erklärt der Beitrag zum Stundungsantrag beim Finanzamt.
  • Vorauszahlungen anpassen: Läuft das Geschäft schlechter als im Vorjahr, kannst du beantragen, Steuervorauszahlungen herabzusetzen.
  • Aussetzung der Vollziehung: Wenn du einen Bescheid für falsch hältst, lege Einspruch ein und beantrage gleichzeitig die Aussetzung.
  • Lastschriftmandat erteilen: Das Finanzamt zieht fällige Beträge pünktlich ein, Versehen sind weitgehend ausgeschlossen.
  • Steuertermine einplanen: Alle Fälligkeiten gehören in eine rollierende Liquiditätsplanung.

Checkliste: Steuerzahlungen im Griff

  • Steuerkalender mit allen Terminen für Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer und Vorauszahlungen führen
  • Rücklagen für Umsatzsteuer auf einem separaten Konto bilden
  • Steuerbescheide sofort prüfen und Fristen notieren
  • Bei Liquiditätsengpässen frühzeitig das Gespräch mit dem Finanzamt suchen
  • Kontoauszug des Finanzamts regelmäßig auf neue Zuschläge kontrollieren

Fazit: Prüfen lohnt sich fast immer

Säumniszuschläge sind teuer und entstehen automatisch, sie sind aber nicht in Stein gemeißelt. Ein Säumniszuschläge Erlass ist vor allem dann realistisch, wenn du sonst zuverlässig zahlst, wenn Krankheit oder ein einmaliges Versehen die Ursache war oder wenn dein Unternehmen zahlungsunfähig ist. Im letzten Fall ist meist der hälftige Erlass das realistische Ziel.

Deine Handlungsempfehlung: Prüfe den Kontoauszug des Finanzamts auf Säumniszuschläge, rechne nach und stelle bei nachvollziehbaren Gründen einen gut belegten Antrag. Für die Zukunft gilt: Lastschriftmandat erteilen, Steuertermine in die Liquiditätsplanung aufnehmen und bei Engpässen vor der Fälligkeit eine Stundung beantragen. Das ersetzt keine individuelle Steuerberatung, verschafft dir aber eine gute Ausgangsposition.

Häufige Fragen zum Säumniszuschläge Erlass

Wann ist ein Säumniszuschläge Erlass möglich?

Ein Erlass kommt in Betracht, wenn die Erhebung im Einzelfall unbillig ist. Typische Fälle sind ein einmaliges Versehen bei sonst pünktlichen Steuerzahlern, eine plötzliche schwere Erkrankung, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sowie Fälle, in denen eine Stundung oder Aussetzung der Vollziehung bei rechtzeitigem Antrag gewährt worden wäre.

Wie hoch sind Säumniszuschläge?

Für jeden angefangenen Monat der Verspätung fällt ein Prozent des rückständigen Steuerbetrags an. Der Betrag wird vorher auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet. Bei 10.030 Euro Rückstand sind das also 100 Euro pro angefangenem Monat. Überweisungen innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit lösen in der Regel noch keinen Zuschlag aus.

Warum wird oft nur die Hälfte erlassen?

Säumniszuschläge haben zwei Funktionen: Sie sollen Druck zur pünktlichen Zahlung ausüben und zugleich den Zinsvorteil sowie den Verwaltungsaufwand ausgleichen. Ist Druck sinnlos, etwa bei Zahlungsunfähigkeit, entfällt nur der Druckanteil. Den Zins- und Aufwandsanteil sieht die Finanzverwaltung weiterhin als berechtigt an, deshalb wird meist die Hälfte erlassen.

Welche Frist gilt für den Erlassantrag?

Eine feste Antragsfrist gibt es nicht. Solange der Anspruch nicht verjährt ist, kannst du den Antrag stellen, die Zahlungsverjährung beträgt in der Regel fünf Jahre. Lehnt das Finanzamt ab, kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Stelle den Antrag dennoch möglichst früh, weil Nachweise mit der Zeit schwerer zu beschaffen sind.

Wer entscheidet über den Erlass?

Zuständig ist das Finanzamt, das die Steuer erhebt, meist die Erhebungsstelle. Bei höheren Beträgen müssen je nach Bundesland vorgesetzte Stellen zustimmen. Die Entscheidung ist eine Ermessensentscheidung, die das Finanzgericht nur eingeschränkt überprüfen kann. Umso wichtiger ist eine vollständige und gut belegte Begründung im Antrag.

Foto: Towfiqu barbhuiya / Unsplash

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