Werbegeschenke steuerlich absetzen: Die 50-Euro-Grenze richtig nutzen

Werbegeschenke steuerlich absetzen klappt nur mit den richtigen Grenzen und Belegen. Hier erfährst du, wie die 50-Euro-Grenze funktioniert, wann Pauschalsteuer anfällt und was für Mitarbeitende gilt.

Jonas Albrecht

·

08.10.2026

·

11 Min. Lesezeit

Werbegeschenke steuerlich absetzen: verpackte Firmengeschenke für Geschäftskunden auf einem Tisch

Die Weinflasche für den Stammkunden, der Präsentkorb zum Firmenjubiläum eines Partners, Kugelschreiber mit Logo für die Messe: Geschenke gehören zur Kundenpflege. Wer Werbegeschenke steuerlich absetzen will, muss allerdings ein paar strenge Regeln kennen. Schon ein Euro zu viel oder ein fehlender Name auf dem Beleg kann den gesamten Betriebsausgabenabzug kosten.

Gerade vor dem Jahresendgeschäft lohnt sich ein genauer Blick, denn wer Werbegeschenke steuerlich absetzen möchte, muss die Grenzen schon beim Einkauf kennen. In diesem Beitrag erfährst du, wie die 50-Euro-Grenze funktioniert, warum die Pauschalsteuer eine versteckte Falle ist, was bei der Vorsteuer gilt und welche Regeln für Geschenke an Mitarbeitende greifen.

Werbegeschenke steuerlich absetzen: Die Regeln auf einen Blick

Geschenke an Geschäftspartner, Kunden und andere Personen, die nicht bei dir angestellt sind, darfst du als Betriebsausgabe abziehen, wenn ihre Kosten pro Empfänger und Wirtschaftsjahr 50 Euro nicht übersteigen. Maßgeblich ist bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen der Nettobetrag. Zusätzlich müssen die Geschenke einzeln und getrennt aufgezeichnet werden.

Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Die Grenze lag bis Ende 2023 bei 35 Euro und wurde zum 1. Januar 2024 auf 50 Euro angehoben (Stand: Oktober 2026). Den Wortlaut findest du in § 4 Einkommensteuergesetz.

EmpfängerGrenzeBetriebsausgabeHinweis
Kunden, Geschäftspartner, Dritte50 Euro pro Person und Jahrja, bis zur GrenzeFreigrenze: darüber ist alles nicht abziehbar
Streuwerbeartikelbis 10 Euro pro Stückjakeine Empfängernamen nötig
Eigene Mitarbeitendekeine 50-Euro-Grenzeja, in voller Höhelohnsteuerliche Regeln beachten

Die 50-Euro-Grenze im Detail

Die 50 Euro sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das ist der entscheidende Unterschied. Bleibst du darunter oder genau bei 50 Euro, ist alles abziehbar. Liegst du nur einen Cent darüber, fällt der Abzug für den gesamten Betrag weg, nicht nur für den übersteigenden Teil.

Pro Empfänger und Jahr

Die Grenze gilt für alle Geschenke an dieselbe Person innerhalb eines Wirtschaftsjahres zusammen. Wer im Frühjahr ein Buch für 30 Euro und zu Weihnachten eine Flasche Wein für 25 Euro verschenkt, kommt auf 55 Euro. Damit sind beide Geschenke nicht abziehbar, auch das Buch, das für sich allein unter der Grenze lag.

Führe deshalb eine Liste pro Empfänger, wenn du Werbegeschenke steuerlich absetzen willst. Gerade bei Stammkunden, die mehrmals im Jahr bedacht werden, summieren sich kleine Aufmerksamkeiten schnell.

Wer ist Empfänger?

Empfänger ist die Person, die das Geschenk tatsächlich erhält, nicht automatisch das Unternehmen, für das sie arbeitet. Schenkst du drei Ansprechpartnern desselben Kunden je eine Flasche Wein, prüfst du die Grenze für jede Person einzeln. Geht ein Präsentkorb an ein ganzes Team, dokumentierst du nachvollziehbar, wie viele Personen davon profitieren, und teilst die Kosten entsprechend auf.

Was zu den Kosten zählt

  • Einkaufspreis des Geschenks, netto bei Vorsteuerabzug, sonst brutto
  • Kosten der Kennzeichnung als Werbeträger, etwa Gravur oder Logo-Druck
  • Übernommene Pauschalsteuer nach § 37b EStG, dazu gleich mehr

Nicht einzurechnen sind dagegen die Kosten für Verpackung und Versand. Diese darfst du unabhängig vom Geschenk als Betriebsausgabe abziehen.

Bist du Kleinunternehmer, rechnest du mit dem Bruttobetrag, weil du keine Vorsteuer abziehen kannst. Für dich liegt die Grenze damit faktisch niedriger: Ein Geschenk für 45 Euro netto kostet brutto 53,55 Euro und ist nicht mehr abziehbar.

Rechenbeispiel: Wein mit Gravur

Du verschenkst an einen Kunden drei Flaschen Wein für je 14 Euro netto und lässt eine Holzkiste mit deinem Logo gravieren, Kosten 8 Euro netto. Der Versand kostet 7 Euro.

  • Wein: 3 × 14 Euro = 42 Euro
  • Gravierte Kiste: 8 Euro
  • Summe Geschenk: 50 Euro, also gerade noch abziehbar
  • Versand: 7 Euro, zählt nicht mit und ist zusätzlich abziehbar

Kommt jetzt allerdings noch die Pauschalsteuer hinzu, kippt die Rechnung. Genau das schauen wir uns als Nächstes an.

Was steuerlich kein Geschenk ist

Ein Geschenk setzt voraus, dass du nichts dafür erwartest. Zuwendungen, die an eine Gegenleistung geknüpft sind, etwa eine Sachprämie für Vertriebspartner beim Erreichen eines Umsatzziels, fallen nicht unter die 50-Euro-Grenze. Sie sind für dich voll abziehbar, beim Empfänger aber steuerpflichtig. Auch hier kannst du die Steuer über § 37b EStG pauschal übernehmen.

Werbegeschenke steuerlich absetzen: Firmengeschenke werden für den Versand an Kunden verpackt
Verpackung und Versand zählen nicht zur 50-Euro-Grenze. Foto: micheile henderson / Unsplash

Pauschalsteuer nach § 37b EStG: Die versteckte Falle

Ein Geschenk ist beim Empfänger grundsätzlich steuerpflichtig, wenn es mit seinen betrieblichen oder beruflichen Einnahmen zusammenhängt. Damit dein Kunde nicht selbst versteuern muss, kannst du die Steuer für ihn übernehmen. Dafür gibt es die Pauschalierung nach § 37b EStG. Sie ist bequem für den Kunden, macht es aber schwieriger, Werbegeschenke steuerlich absetzen zu können.

So funktioniert die Pauschalierung

  • Steuersatz: 30 Prozent auf die Bruttokosten des Geschenks, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer
  • Anmeldung und Abführung über die Lohnsteuer-Anmeldung
  • Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle Geschenke an Dritte in einem Wirtschaftsjahr
  • Du musst den Empfänger darüber informieren, dass du die Steuer übernommen hast
  • Ausgeschlossen bei Geschenken über 10.000 Euro pro Empfänger und Jahr
  • Streuwerbeartikel bis 10 Euro fallen nicht unter die Pauschalierung

Warum die Pauschalsteuer die 50-Euro-Grenze sprengt

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die übernommene Pauschalsteuer ein weiteres Geschenk an den Empfänger. Sie zählt also bei der Prüfung der 50-Euro-Grenze mit.

Zurück zum Weinbeispiel: Das Geschenk kostet 50 Euro netto, brutto also 59,50 Euro. Die Pauschalsteuer beträgt 30 Prozent davon, rund 17,85 Euro plus Soli. Damit liegt der Gesamtwert deutlich über 50 Euro. Folge: Weder das Geschenk noch die Pauschalsteuer sind als Betriebsausgabe abziehbar.

Wenn du pauschalierst und trotzdem Werbegeschenke steuerlich absetzen willst, kalkuliere rückwärts. Als grobe Faustregel bleibt ein Geschenk mit Pauschalsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen nur bis etwa 35 Euro netto unter der Grenze. Prüfe den genauen Wert mit deiner Buchhaltung, weil Soli und Kirchensteuer das Ergebnis leicht verschieben.

Typische Geschenke und ihre Einordnung

GeschenkWert nettoEinordnung
Kugelschreiber mit Logo2 EuroStreuwerbeartikel, abziehbar, keine Namen nötig
Weinpräsent ohne Pauschalierung40 Euroabziehbar, Empfänger versteuert gegebenenfalls selbst
Weinpräsent mit Pauschalierung40 EuroGrenze mit Pauschalsteuer überschritten, nicht abziehbar
Konzertkarten für zwei Personen120 Euronicht abziehbar, Pauschalierung trotzdem möglich

Aufzeichnungspflichten und Belege

Auch wenn die Grenze eingehalten ist, scheitert der Abzug oft an der Dokumentation. Wer Werbegeschenke steuerlich absetzen will, braucht deshalb lückenlose Belege. Das Gesetz verlangt, dass Geschenke einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.

Diese Angaben brauchst du

  1. Eigenes Konto: Buche Geschenke auf ein separates Sachkonto, getrennt nach abziehbar und nicht abziehbar.
  2. Name des Empfängers: Auf dem Beleg oder einer Anlage steht, wer das Geschenk erhalten hat.
  3. Art und Anlass: Kurze Beschreibung, etwa „Weinpräsent Weihnachten“.
  4. Kosten: Rechnung mit Nettobetrag und Umsatzsteuer.
  5. Pauschalsteuer: Vermerk, ob und in welcher Höhe übernommen.

Bei vielen gleichartigen Geschenken, etwa 80 Präsentkisten zum Jahresende, reicht eine Liste mit den Namen der Empfänger als Anlage zur Rechnung. Für Streuwerbeartikel bis 10 Euro, wie Kugelschreiber oder Notizblöcke mit Logo, musst du keine Namen erfassen.

Abgrenzen musst du Geschenke von Bewirtungen. Ein gemeinsames Geschäftsessen ist kein Geschenk und folgt eigenen Regeln. Welche Angaben dort nötig sind, erklärt unser Beitrag zum Bewirtungsbeleg.

Umsatzsteuer: Vorsteuer nur bis zur Grenze

Auch umsatzsteuerlich spielt die 50-Euro-Grenze eine Rolle. Die Vorsteuer aus dem Einkauf eines Geschenks darfst du nur abziehen, wenn das Geschenk ertragsteuerlich abziehbar ist. Liegt es über der Grenze, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Stellt sich erst im Laufe des Jahres heraus, dass ein Empfänger durch ein weiteres Geschenk die Grenze überschreitet, musst du den bereits gezogenen Vorsteuerabzug für das erste Geschenk korrigieren. Das ist ein weiterer Grund, die Empfängerliste laufend aktuell zu halten.

Zeitpunkt: Wann du Werbegeschenke steuerlich absetzen kannst

Den Betriebsausgabenabzug machst du in dem Wirtschaftsjahr geltend, dem der Aufwand zuzuordnen ist. Bilanzierende erfassen ihn in der Regel bei Hingabe des Geschenks, bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zählt grundsätzlich der Zahlungszeitpunkt.

Kaufst du Präsente im Dezember, verschenkst sie aber erst im Januar, stimme die Zuordnung mit deiner Buchhaltung ab. Achte außerdem darauf, dass die 50-Euro-Grenze für jedes Wirtschaftsjahr neu gilt. Ein Geschenk im Dezember und eines im Januar belasten also unterschiedliche Jahre.

Werbegeschenke steuerlich absetzen: Buchhalterin prüft Rechnungen und Empfängerliste
Ohne Empfängerliste und separates Konto ist der Abzug gefährdet. Foto: StellrWeb / Unsplash

Geschenke an Mitarbeitende: Andere Regeln

Für eigene Beschäftigte gilt die 50-Euro-Grenze des § 4 EStG nicht. Geschenke an Mitarbeitende sind für dich als Arbeitgeber in voller Höhe Betriebsausgabe. Entscheidend ist hier die Frage, ob beim Empfänger steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn entsteht.

AnlassGrenze (Stand: Oktober 2026)Regel
Aufmerksamkeit zu persönlichem Anlass, etwa Geburtstag oder Hochzeit60 Euro brutto pro Anlasssteuer- und beitragsfrei, nur Sachzuwendungen
Laufende Sachbezüge, etwa Gutscheine50 Euro pro MonatSachbezugsfreigrenze, Bedingungen beachten
Weihnachtsfeier und Betriebsausflug110 Euro pro Person und VeranstaltungFreibetrag, höchstens zwei Veranstaltungen pro Jahr
Sonstige Sachgeschenkekeine FreigrenzePauschalierung nach § 37b EStG möglich

Geldgeschenke sind immer Arbeitslohn, auch kleine Beträge. Ein Weihnachtsgeschenk im Wert von 40 Euro kann dagegen steuerfrei bleiben, wenn es unter die monatliche Sachbezugsfreigrenze fällt und diese im Dezember nicht schon anderweitig ausgeschöpft ist.

Für Geschenke an Mitarbeitende kannst du das Pauschalierungswahlrecht unabhängig von den Geschenken an Kunden ausüben. Beachte aber: Die Pauschalsteuer für eigene Beschäftigte macht die Zuwendung nicht beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Praxis-Checkliste für das Jahresendgeschäft

Mit diesen Schritten kannst du Werbegeschenke steuerlich absetzen, ohne in die typischen Fallen zu laufen:

  • Budget pro Empfänger festlegen: Plane mit Pauschalsteuer maximal rund 35 Euro netto, ohne Pauschalsteuer maximal 50 Euro netto.
  • Jahresliste führen: Alle Geschenke pro Person zählen zusammen, auch kleine Aufmerksamkeiten unter dem Jahr.
  • Kennzeichnung einrechnen: Gravur und Logo-Druck gehören zum Geschenkwert, Verpackung und Versand nicht.
  • Pauschalierung entscheiden: Einheitlich für alle Dritten im Jahr, Empfänger schriftlich informieren.
  • Belege vollständig: Rechnung, Empfängerliste, Anlass, separates Konto.
  • Mitarbeitende getrennt behandeln: Lohnsteuerliche Freigrenzen prüfen und in der Lohnabrechnung berücksichtigen.

Viele Unternehmen kombinieren Geschenke mit persönlichen Grüßen. Tipps für den passenden Ton liefert unser Beitrag zu Weihnachtsgrüßen an Geschäftskunden. Wer statt Einzelgeschenken lieber Vereine oder Veranstaltungen unterstützt, sollte die Regeln zum Sponsoring kennen, denn dort gelten andere Voraussetzungen.

Häufige Fehler, die den Abzug kosten

Wer Werbegeschenke steuerlich absetzen will, stolpert in der Praxis meist über dieselben Punkte:

  • Geschenke aus verschiedenen Abteilungen an denselben Empfänger werden nicht zusammengerechnet.
  • Gutscheine für Kunden werden ohne Empfängernamen gebucht.
  • Die Pauschalsteuer wird übernommen, der Empfänger aber nicht darüber informiert.
  • Geschenke landen auf einem allgemeinen Werbekonto statt auf einem eigenen Sachkonto.
  • Gravur oder Logo-Druck werden beim Geschenkwert vergessen.

Alternativen zum klassischen Präsent

Nicht jede Wertschätzung muss ein Geschenk im steuerlichen Sinn sein. Eine Spende im Namen deiner Kunden an eine gemeinnützige Organisation ist keine Betriebsausgabe, sondern folgt den Regeln des Spendenabzugs. Ein Kundenevent mit Bewirtung folgt wiederum den Bewirtungsregeln. Kläre vorher, welche Variante zu deinen Zielen passt.

Fazit: Klein schenken, sauber dokumentieren

Werbegeschenke steuerlich absetzen ist kein Hexenwerk, verlangt aber Disziplin. Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze pro Empfänger und Jahr, die übernommene Pauschalsteuer zählt mit, und ohne Empfängernamen auf dem Beleg ist der Abzug weg. Wer das beachtet, kann Kundenbeziehungen pflegen und gleichzeitig Steuern sparen.

Deine nächsten Schritte: Lege für das Jahresendgeschäft ein Budget pro Empfänger fest, entscheide über die Pauschalierung und richte ein separates Konto mit Empfängerliste ein. Für Mitarbeitende prüfst du die lohnsteuerlichen Freigrenzen. Bei Grenzfällen und größeren Budgets stimmst du dich mit deiner Steuerberatung ab. So kannst du Werbegeschenke steuerlich absetzen, ohne bei der nächsten Betriebsprüfung nachbessern zu müssen. Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen: Werbegeschenke steuerlich absetzen

Wie viel darf ein Werbegeschenk kosten, um es abzusetzen?

Geschenke an Kunden und Geschäftspartner sind abziehbar, wenn sie pro Empfänger und Wirtschaftsjahr insgesamt nicht mehr als 50 Euro kosten, bei Vorsteuerabzug netto gerechnet. Es handelt sich um eine Freigrenze. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag nicht abziehbar. Die Grenze gilt seit 2024, vorher lag sie bei 35 Euro.

Zählt die Pauschalsteuer zur 50-Euro-Grenze?

Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die vom Schenkenden übernommene Pauschalsteuer nach § 37b EStG ein weiteres Geschenk. Sie wird deshalb bei der Prüfung der 50-Euro-Grenze mitgerechnet. Mit Pauschalierung bleibt ein Geschenk daher nur bis etwa 35 Euro netto unter der Grenze.

Welche Belege brauche ich, um Werbegeschenke steuerlich absetzen zu können?

Du brauchst die Rechnung mit Nettobetrag und Umsatzsteuer, den Namen des Empfängers, eine kurze Angabe zu Art und Anlass sowie eine Buchung auf einem separaten Konto. Bei vielen gleichartigen Geschenken genügt eine Empfängerliste als Anlage. Für Streuwerbeartikel bis 10 Euro sind keine Namen erforderlich.

Was gilt für Geschenke an eigene Mitarbeitende?

Für Mitarbeitende gilt die 50-Euro-Grenze des Einkommensteuergesetzes nicht, die Kosten sind voll abziehbar. Wichtig ist die Lohnsteuer: Sachgeschenke zu persönlichen Anlässen bleiben bis 60 Euro steuerfrei, für laufende Sachbezüge gilt eine Freigrenze von 50 Euro im Monat. Geldgeschenke sind immer steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Warum entfällt der Vorsteuerabzug bei teuren Geschenken?

Das Umsatzsteuergesetz koppelt den Vorsteuerabzug an die ertragsteuerliche Abziehbarkeit. Überschreiten die Geschenke an einen Empfänger im Jahr die 50-Euro-Grenze, ist neben dem Betriebsausgabenabzug auch der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Bereits gezogene Vorsteuer musst du korrigieren, wenn die Grenze erst später im Jahr überschritten wird.

Foto: Infinity Label / Unsplash

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