GWG oder Sammelposten: Welche Abschreibung sich wirklich lohnt

GWG oder Sammelposten: Bei Anschaffungen zwischen 250 und 1.000 Euro hast du ein Wahlrecht. Mit Grenzen, Rechenbeispielen und Entscheidungshilfe findest du die Variante, die deine Steuerlast am stärksten senkt.

Markus Ehrlich

·

06.10.2026

·

10 Min. Lesezeit

GWG oder Sammelposten: Unternehmerin prüft Rechnungen für Büroausstattung mit dem Taschenrechner

Neuer Schreibtisch für 950 Euro, ein Bürostuhl für 600 Euro, ein Smartphone für 700 Euro: Solche Anschaffungen fallen in jedem Unternehmen ständig an. Steuerlich stehst du dabei jedes Mal vor derselben Frage: GWG oder Sammelposten? Sofort abschreiben, über fünf Jahre verteilen oder ganz regulär über die Nutzungsdauer?

Die Wahl wirkt technisch, hat aber spürbare Folgen für deinen Gewinn, deine Steuerlast und deine Liquidität. Wer sie bewusst trifft, kann Steuern in Jahre mit hohem Gewinn vorziehen oder Belastungen gleichmäßiger verteilen.

In diesem Beitrag erfährst du, welche Grenzen gelten, wie die Wahlrechte zusammenhängen und wie du mit einfachen Rechenbeispielen die passende Variante findest. Stand: Oktober 2026.

GWG oder Sammelposten: Die Regeln auf einen Blick

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto darfst du im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben. Alternativ kannst du alle Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 und 1.000 Euro eines Jahres in einen Sammelposten einstellen, den du über fünf Jahre mit jeweils 20 Prozent gewinnmindernd auflöst.

Beide Regeln stehen in § 6 des Einkommensteuergesetzes: die Sofortabschreibung in Absatz 2, der Sammelposten in Absatz 2a. Daneben bleibt immer die reguläre Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer möglich.

Netto-AnschaffungskostenMöglichkeitenDokumentation
Bis 250 EuroSofort als Betriebsausgabe oder reguläre AbschreibungKeine besondere Aufzeichnung nötig
250,01 bis 800 EuroSofortabschreibung als GWG, Sammelposten oder reguläre AbschreibungBei GWG: Verzeichnis, sofern nicht aus der Buchführung ersichtlich
800,01 bis 1.000 EuroSammelposten oder reguläre AbschreibungSammelposten je Wirtschaftsjahr
Über 1.000 EuroNur reguläre Abschreibung über die NutzungsdauerAnlagenverzeichnis

Welche Voraussetzungen gelten?

Nicht jede Anschaffung unter 800 Euro ist automatisch ein GWG. Das Wirtschaftsgut muss mehrere Bedingungen erfüllen:

  • Beweglich: Gebäude oder Einbauten zählen nicht dazu.
  • Abnutzbar: Es verliert durch Nutzung oder Zeitablauf an Wert, wie Möbel, Werkzeuge oder Geräte.
  • Selbstständig nutzungsfähig: Es lässt sich allein sinnvoll nutzen. Einzelne Elemente eines Regalsystems, die nur zusammen funktionieren, sind kein eigenständiges GWG.
  • Anlagevermögen: Es dient dauerhaft dem Betrieb. Waren für den Verkauf sind ausgeschlossen.

Netto oder brutto?

Maßgeblich sind die Anschaffungskosten. Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, zählt der Nettobetrag. Als Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug gehört die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten. Ein Stuhl für 900 Euro brutto ist dann kein GWG, für einen vorsteuerabzugsberechtigten Betrieb mit rund 756 Euro netto dagegen schon.

Zu den Anschaffungskosten zählen auch Nebenkosten wie Lieferung und Montage. Skonti und Rabatte mindern sie. Achte bei Belegen außerdem auf die formalen Anforderungen, etwa bei der Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro.

GWG oder Sammelposten: neuer Schreibtisch und Bürostuhl als typische Anschaffung im Unternehmen
Büromöbel sind klassische Kandidaten für die Wahl zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten. Foto: EFFYDESK / Unsplash

Wie der Sammelposten funktioniert

Der Sammelposten, oft auch Poolabschreibung genannt, fasst alle Wirtschaftsgüter eines Jahres zwischen 250,01 und 1.000 Euro zu einem Block zusammen. Diesen Block löst du im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel auf. Der Zeitpunkt der Anschaffung im Jahr spielt keine Rolle: Auch ein Kauf im Dezember bringt im ersten Jahr die vollen 20 Prozent.

Drei Besonderheiten solltest du kennen:

  • Einheitliche Ausübung: Entscheidest du dich für den Sammelposten, gilt er für alle Wirtschaftsgüter des Jahres zwischen 250,01 und 1.000 Euro. Du kannst nicht einzelne Teile herauspicken.
  • Kein Abgang: Verkaufst du ein Wirtschaftsgut aus dem Pool oder geht es kaputt, läuft die Auflösung trotzdem unverändert weiter. Ein Restbuchwert kann nicht vorzeitig abgeschrieben werden.
  • Je Jahr ein eigener Pool: Jedes Wirtschaftsjahr bekommt einen eigenen Sammelposten mit eigener Laufzeit.

Die Wahl GWG oder Sammelposten ist also kein Einzelentscheid pro Gerät, sondern eine Jahresentscheidung mit Wirkung auf mehrere Anschaffungen. Wirtschaftsgüter bis 250 Euro kannst du auch im Sammelposten-Jahr sofort als Betriebsausgabe absetzen.

GWG oder Sammelposten: Rechenbeispiele für die Praxis

Am besten beantwortest du die Frage GWG oder Sammelposten mit Zahlen. Die ersten beiden Beispiele gehen von einem vorsteuerabzugsberechtigten Betrieb und Nettobeträgen aus. Ein Schreibtisch wird regulär über 13 Jahre abgeschrieben, entsprechend den amtlichen AfA-Tabellen für Büromöbel.

Beispiel 1: Gemischte Anschaffungen

Du kaufst im Juli einen Bürostuhl für 300 Euro, ein Regal für 600 Euro, ein Diensthandy für 700 Euro und einen Schreibtisch für 950 Euro. Summe: 2.550 Euro.

VarianteAbschreibung im ersten JahrFolgejahre
A: GWG-Sofortabschreibung plus Schreibtisch regulär1.600 Euro plus rund 37 Euro für den Schreibtisch (6 von 12 Monaten), zusammen etwa 1.637 EuroRund 73 Euro pro Jahr für den Schreibtisch
B: Sammelposten für alles510 Euro (20 Prozent von 2.550 Euro)Je 510 Euro in den Jahren zwei bis fünf

Ergebnis: Variante A bringt im ersten Jahr mehr als dreimal so viel Abschreibung. Wer die Steuerlast schnell senken will, fährt mit dem GWG-Weg besser. Bei der Entscheidung GWG oder Sammelposten spricht hier also alles für die Sofortabschreibung.

Beispiel 2: Viele teurere Möbel

Du richtest ein neues Büro ein und kaufst im Januar drei Schreibtische zu je 950 Euro, zusammen 2.850 Euro. Keine weiteren Anschaffungen in diesem Bereich.

  • Reguläre Abschreibung über 13 Jahre: rund 219 Euro pro Jahr.
  • Sammelposten: 570 Euro pro Jahr, nach fünf Jahren ist alles abgeschrieben.

Hier fällt die Antwort auf GWG oder Sammelposten klar zugunsten des Sammelpostens aus. Er lohnt sich vor allem, wenn du viele Wirtschaftsgüter zwischen 800 und 1.000 Euro mit langer Nutzungsdauer kaufst und wenige zwischen 250 und 800 Euro.

Beispiel 3: Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug

Eine Grafikdesignerin nutzt die Kleinunternehmerregelung und kauft einen ergonomischen Bürostuhl für 900 Euro brutto. Da sie keine Vorsteuer abziehen kann, liegen ihre Anschaffungskosten bei 900 Euro und damit über der GWG-Grenze. Eine Sofortabschreibung scheidet aus.

Ihr bleiben zwei Wege: die reguläre Abschreibung über 13 Jahre mit rund 69 Euro pro Jahr oder der Sammelposten mit 180 Euro pro Jahr über fünf Jahre. Hat sie im selben Jahr keine anderen Anschaffungen zwischen 250 und 800 Euro, ist der Sammelposten hier eindeutig die bessere Wahl.

Faustregel

Bei der Frage GWG oder Sammelposten hilft eine einfache Prüfung: Rechne für das jeweilige Jahr beide Varianten durch, Variante A mit Sofortabschreibung bis 800 Euro und regulärer AfA für den Rest, Variante B mit Sammelposten. Vergleiche die Abschreibungen der ersten zwei bis drei Jahre. Meist gewinnt die Sofortabschreibung, außer der Anteil teurer Wirtschaftsgüter knapp unter 1.000 Euro ist hoch.

Computer, Software und weitere Sonderfälle

Ein wichtiger Sonderfall betrifft digitale Wirtschaftsgüter. Nach Auffassung der Finanzverwaltung kannst du für Computerhardware und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen. Ein Laptop für 1.400 Euro lässt sich damit auch ohne GWG-Regel bereits im Anschaffungsjahr vollständig abschreiben.

Das hat eine Konsequenz für die Wahl GWG oder Sammelposten: Bildest du einen Sammelposten, landen auch Laptops, Monitore oder Tablets zwischen 250,01 und 1.000 Euro im Pool und werden über fünf Jahre verteilt. Wer viel IT kauft, verschenkt damit Abschreibungspotenzial. In diesem Fall spricht fast immer alles für die GWG-Sofortabschreibung.

Weitere Punkte, die du kennen solltest:

  • Zeitpunkt der Anschaffung: Entscheidend ist die Lieferung, nicht das Rechnungsdatum oder die Zahlung. Ein im Dezember bestelltes, aber erst im Januar geliefertes Gerät zählt zum neuen Jahr.
  • Investitionsabzugsbetrag: Hast du für eine geplante Anschaffung einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG gebildet, kannst du die Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung um bis zu 50 Prozent mindern. So kann ein Wirtschaftsgut für 1.500 Euro auf 750 Euro sinken und als GWG sofort abgeschrieben werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass dein Gewinn die gesetzliche Grenze nicht überschreitet.
  • Degressive Abschreibung: Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, ist wieder eine degressive AfA von bis zu 30 Prozent möglich. Für teurere Anschaffungen über 1.000 Euro mit langer Nutzungsdauer kann das eine interessante Alternative zur linearen Abschreibung sein.
  • Arbeitnehmer: Auch bei Werbungskosten gilt die GWG-Grenze von 800 Euro. Einen Sammelposten gibt es dort nicht.

Was sich 2027 ändern könnte

Die GWG-Grenze von 800 Euro gilt seit 2018 unverändert. Im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2026 hat der Bundesrat vorgeschlagen, sie für Anschaffungen ab 2027 auf 1.200 Euro anzuheben und im Gegenzug den Sammelposten abzuschaffen. Die Bundesregierung hat lediglich angekündigt, diese Vorschläge zu prüfen.

Stand Oktober 2026 ist also nichts beschlossen, die Wahl GWG oder Sammelposten bleibt für 2026 bestehen. Für deine Planung bedeutet das: Triff deine Entscheidungen für 2026 auf Basis der geltenden Regeln und verfolge das Gesetzgebungsverfahren bis zum Jahresende. Aktuelle Informationen veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen. Sollte die Anhebung kommen, könnte es sich lohnen, größere Anschaffungen zwischen 800 und 1.200 Euro ins neue Jahr zu verschieben.

GWG oder Sammelposten berechnen: Buchhalter vergleicht Abschreibungsvarianten anhand von Rechnungen
Ein kurzer Vergleich vor dem Jahresabschluss zeigt, welche Variante sich für dich rechnet. Foto: Microsoft 365 / Unsplash

Steuerliche Wirkung und Liquidität

Ob GWG oder Sammelposten: Abschreibungen verschieben Steuern, sie sparen sie nicht dauerhaft. Über die gesamte Laufzeit setzt du immer dieselben Anschaffungskosten ab. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt, und der kann viel wert sein.

Ein Beispiel: Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart dir eine zusätzliche Abschreibung von 1.000 Euro im ersten Jahr rund 420 Euro Einkommensteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, sofern diese anfallen. Dieses Geld bleibt früher im Unternehmen und verbessert deine Liquiditätsplanung.

Anders sieht es aus, wenn du in den kommenden Jahren deutlich höhere Gewinne erwartest. Dann kann es sinnvoll sein, Abschreibungen zu strecken, damit sie in Jahre mit höherem Steuersatz fallen. Sinkt dein Gewinn durch hohe Abschreibungen deutlich, lohnt sich außerdem ein Blick darauf, ob du deine Steuervorauszahlungen herabsetzen kannst.

Typische Fehler vermeiden

  • Bruttobetrag statt Nettobetrag geprüft: Vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe verschenken so die Sofortabschreibung für Geräte zwischen 800 und 952 Euro brutto.
  • Zubehör vergessen: Lieferkosten und Montage gehören zu den Anschaffungskosten und können ein Wirtschaftsgut über die Grenze heben.
  • Sammelposten nur teilweise gebildet: Wer einzelne Wirtschaftsgüter im Pool führt und andere derselben Größenordnung als GWG abschreibt, riskiert Korrekturen bei der Betriebsprüfung.
  • Standardeinstellung der Software übernommen: Viele Buchhaltungsprogramme schlagen automatisch eine Variante vor. Prüfe, ob sie für dein Jahr wirklich passt.

Checkliste vor dem Jahresabschluss

  1. Liste alle Anschaffungen des Jahres zwischen 250,01 und 1.000 Euro netto auf.
  2. Markiere Computerhardware und Software, für die eine Nutzungsdauer von einem Jahr in Frage kommt.
  3. Rechne Variante A (GWG plus reguläre AfA) und Variante B (Sammelposten) für die ersten drei Jahre durch.
  4. Berücksichtige deine Gewinnerwartung für die Folgejahre.
  5. Prüfe, ob ein Investitionsabzugsbetrag für geplante Anschaffungen sinnvoll ist.
  6. Achte bei Anschaffungen um den Jahreswechsel auf das Lieferdatum.
  7. Führe das GWG-Verzeichnis oder stelle sicher, dass die Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.
  8. Stimme die Entscheidung mit deiner Steuerberatung ab, bevor der Abschluss erstellt wird.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die Regeln können sich durch laufende Gesetzgebungsverfahren ändern (Stand: Oktober 2026).

Fazit: Erst rechnen, dann entscheiden

Die Frage GWG oder Sammelposten lässt sich nicht pauschal beantworten, aber meist schnell klären. In vielen Betrieben ist die Sofortabschreibung bis 800 Euro die bessere Wahl, weil sie den Gewinn sofort mindert und IT-Ausstattung nicht unnötig in einen Fünfjahrespool zwingt. Der Sammelposten spielt seine Stärke aus, wenn du viele Wirtschaftsgüter knapp unter 1.000 Euro mit langer Nutzungsdauer anschaffst oder als Kleinunternehmer mit Bruttobeträgen rechnest.

Dein nächster Schritt: Stelle noch vor dem Jahresende alle relevanten Anschaffungen zusammen, rechne beide Varianten durch und behalte die Diskussion um die neue GWG-Grenze ab 2027 im Blick. Mit dieser Vorbereitung triffst du die Wahl bewusst, statt sie dem Zufall oder der Standardeinstellung deiner Buchhaltungssoftware zu überlassen.

Häufige Fragen: GWG oder Sammelposten

Was ist besser: GWG oder Sammelposten?

In den meisten Fällen ist die GWG-Sofortabschreibung bis 800 Euro netto die bessere Wahl, weil sie den Gewinn sofort im Anschaffungsjahr mindert. Der Sammelposten lohnt sich, wenn du viele Wirtschaftsgüter zwischen 800 und 1.000 Euro mit langer Nutzungsdauer kaufst, etwa Möbel. Rechne vor dem Jahresabschluss beide Varianten durch und vergleiche die Abschreibungen der ersten Jahre.

Welche GWG-Grenze gilt 2026?

Im Jahr 2026 gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter weiterhin die Grenze von 800 Euro netto. Der Sammelposten umfasst Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 und 1.000 Euro. Im Verfahren zum Jahressteuergesetz 2026 schlägt der Bundesrat eine Anhebung auf 1.200 Euro ab 2027 bei gleichzeitiger Abschaffung des Sammelpostens vor. Beschlossen ist das bislang nicht, Stand Oktober 2026.

Kann ich GWG und Sammelposten im selben Jahr kombinieren?

Nur eingeschränkt. Entscheidest du dich für den Sammelposten, müssen alle Wirtschaftsgüter des Jahres zwischen 250,01 und 1.000 Euro hinein. Eine Sofortabschreibung als GWG ist für diese Beträge dann nicht möglich. Wirtschaftsgüter bis 250 Euro kannst du aber weiterhin sofort als Betriebsausgabe absetzen. Im nächsten Jahr darfst du neu wählen.

Wann ist ein Wirtschaftsgut selbstständig nutzungsfähig?

Ein Wirtschaftsgut ist selbstständig nutzungsfähig, wenn es allein und ohne andere Geräte oder Teile sinnvoll genutzt werden kann. Ein Bürostuhl oder ein Smartphone erfüllt das. Einzelne Elemente eines Regalsystems, die nur zusammen funktionieren, dagegen nicht. In diesem Fall zählen die Anschaffungskosten aller zusammengehörenden Teile für die Prüfung der GWG-Grenze.

Warum ist der Sammelposten bei Computern oft ungünstig?

Für Computerhardware und Software akzeptiert die Finanzverwaltung eine Nutzungsdauer von einem Jahr, sodass du sie im Anschaffungsjahr vollständig abschreiben kannst. Wählst du jedoch den Sammelposten, landen auch Laptops oder Monitore zwischen 250,01 und 1.000 Euro im Pool und werden über fünf Jahre verteilt. Dadurch verschiebst du Abschreibungen unnötig in die Zukunft.

Foto: Luca Bravo / Unsplash

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