Krank im Urlaub: Welche Rechte Beschäftigte und Arbeitgeber haben

Krank im Urlaub heißt nicht, dass die freien Tage verloren sind. Wir erklären, wann Urlaubstage gutgeschrieben werden, welche Meldepflichten gelten und worauf Arbeitgeber bei Attesten aus dem Ausland achten sollten.

Sabine Kordes

·

06.10.2026

·

11 Min. Lesezeit

Krank im Urlaub: Arbeitnehmerin mit Erkältung während der Ferien

Zwei Wochen Sonne gebucht, und am dritten Tag liegt man mit Fieber im Hotelbett. Ärgerlich genug, doch viele Beschäftigte glauben zusätzlich, die Urlaubstage seien nun verloren. Das stimmt nicht: Wer krank im Urlaub ist, kann sich die Tage unter bestimmten Voraussetzungen zurückholen.

Für Arbeitgeber wirft die Situation ebenfalls Fragen auf. Welche Nachweise reichen? Was gilt bei Attesten aus dem Ausland? Und darf ein Mitarbeiter seinen Urlaub einfach um die Krankheitstage verlängern?

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage nach Bundesurlaubsgesetz und Entgeltfortzahlungsgesetz, zeigt typische Sonderfälle und gibt beiden Seiten eine klare Handlungsanleitung. Stand: Oktober 2026.

Krank im Urlaub: Die Rechtslage auf einen Blick

Wer krank im Urlaub ist, verliert die betroffenen Urlaubstage nicht. Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz werden Tage mit ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Entscheidend sind ein Attest ab dem ersten Krankheitstag und eine unverzügliche Meldung beim Arbeitgeber. Der Urlaub verlängert sich jedoch nicht automatisch.

Was das Bundesurlaubsgesetz regelt

Hinter der Regelung steht ein einfacher Gedanke: Urlaub dient der Erholung. Wer krank ist, kann sich nicht erholen. Deshalb schützt das Gesetz den Urlaubsanspruch, wenn eine Arbeitsunfähigkeit dazwischenkommt. Wer krank im Urlaub ist, erhält die verlorenen Erholungstage zurück. Den Wortlaut findest du in § 9 BUrlG.

Die Vorschrift ist zugunsten der Beschäftigten zwingend. Für den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer Sechstagewoche, also 20 Arbeitstagen bei einer Fünftagewoche, kann der Arbeitsvertrag nichts Schlechteres vereinbaren.

Nur Arbeitsunfähigkeit zählt

Nicht jede Erkrankung führt zur Gutschrift. Entscheidend ist, dass du arbeitsunfähig bist, also deine konkrete Tätigkeit nicht ausüben könntest. Ein leichter Schnupfen, mit dem du normalerweise arbeiten würdest, reicht nicht. Diese Einschätzung trifft die Ärztin oder der Arzt, nicht du selbst.

Attest ab dem ersten Tag

Im Arbeitsalltag genügt oft ein Attest ab dem vierten Krankheitstag. Im Urlaub gilt das nicht: Gutgeschrieben werden nur Tage, die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen sind. Wer erst am dritten Tag zur Praxis geht, bekommt die ersten beiden Tage in der Regel nicht zurück.

Keine automatische Verlängerung

Ein häufiger Irrtum: Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankheitstage. Er endet zum vereinbarten Datum. Bist du dann wieder gesund, erscheinst du pünktlich zur Arbeit. Die gutgeschriebenen Tage beantragst du wie jeden anderen Urlaub neu. Wer eigenmächtig verlängert, begeht eine Pflichtverletzung und riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Sprich bei längerer Erkrankung frühzeitig mit deinem Arbeitgeber, ob du die gutgeschriebenen Tage direkt im Anschluss nehmen kannst. Viele Arbeitgeber stimmen zu, wenn der Betrieb es zulässt. Wichtig ist, dass die Genehmigung vorliegt, bevor du länger bleibst.

Krank im Urlaub: Erkrankte Person ruht sich im Bett aus statt die Ferien zu genießen
Wer im Urlaub arbeitsunfähig erkrankt, kann sich die Tage mit Attest gutschreiben lassen. Foto: Jernej Graj / Unsplash

Krank im Urlaub: Schritt für Schritt richtig handeln

Damit die Gutschrift reibungslos klappt, halte dich an diese Reihenfolge:

  1. Arzt aufsuchen: Lass dich am ersten Krankheitstag untersuchen und die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
  2. Arbeitgeber informieren: Melde die Erkrankung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, mit voraussichtlicher Dauer.
  3. Nachweis sichern: Im Inland läuft das meist über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Im Ausland brauchst du ein schriftliches Attest.
  4. Krankenkasse informieren: Bei Erkrankung im Ausland meldest du dich als gesetzlich Versicherter auch dort.
  5. Gesundmeldung beachten: Dauert die Krankheit über das Urlaubsende hinaus, informierst du den Arbeitgeber erneut.
  6. Urlaub neu beantragen: Kläre nach deiner Rückkehr, wann du die gutgeschriebenen Tage nimmst.

Formulierungshilfe für die Krankmeldung

Eine kurze, sachliche Nachricht genügt. Sie könnte so lauten:

„Hallo Frau Beispiel, ich bin während meines Urlaubs erkrankt und laut ärztlicher Bescheinigung voraussichtlich bis einschließlich Freitag arbeitsunfähig. Ich halte mich derzeit unter folgender Adresse auf: [Adresse]. Das Attest reiche ich nach meiner Rückkehr im Original ein. Viele Grüße“

Wer krank im Urlaub ist, schickt diese Nachricht am besten schriftlich per E-Mail und ruft zusätzlich an, wenn der Betrieb das so vorsieht. So hast du einen Nachweis über den Zeitpunkt der Meldung.

Meldepflichten bei Krankheit im Ausland

Wer im Ausland krank im Urlaub ist, hat nach § 5 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz erweiterte Pflichten. Du musst deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, ihre voraussichtliche Dauer und deine Adresse am Aufenthaltsort auf dem schnellstmöglichen Weg mitteilen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber. Die Regelung findest du in § 5 EFZG.

Gesetzlich Versicherte müssen zusätzlich ihre Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer informieren. Kehrst du noch arbeitsunfähig nach Deutschland zurück, meldest du auch das deinem Arbeitgeber und der Krankenkasse.

Elektronische AU und Attest aus dem Ausland

Seit 2023 rufen Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsdaten gesetzlich Versicherter elektronisch bei der Krankenkasse ab. Das funktioniert aber nur, wenn ein Arzt in Deutschland die Bescheinigung ausstellt. Die folgende Tabelle zeigt, welcher Nachweis wann gilt:

SituationNachweisWichtig
Urlaub in Deutschland, gesetzlich versichertElektronische AU über die KrankenkasseArbeitgeber trotzdem sofort informieren
Urlaub in Deutschland, privat versichertIn der Regel Bescheinigung auf PapierOriginal an den Arbeitgeber weiterleiten
Urlaub in einem EU-StaatAttest des behandelnden Arztes vor OrtArbeitsunfähigkeit muss klar erkennbar sein
Urlaub außerhalb der EUAttest des behandelnden Arztes vor OrtNach Möglichkeit mit Übersetzung oder klarer Aussage zur Arbeitsunfähigkeit

Achte darauf, dass das ausländische Attest nicht nur eine Erkrankung, sondern ausdrücklich die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Bitte den Arzt vor Ort, zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden. Nur so kann dein Arbeitgeber die Bescheinigung prüfen.

Rechenbeispiele: So viele Tage bekommst du zurück

Wie viele Tage du zurückbekommst, wenn du krank im Urlaub bist, hängt von deinem Arbeitszeitmodell ab. Gutgeschrieben werden nur Tage, an denen du ohne Urlaub hättest arbeiten müssen. Wochenenden und Feiertage zählen bei einer Fünftagewoche nicht mit.

Beispiel 1: Du hast zehn Arbeitstage Urlaub von Montag bis Freitag der Folgewoche. Am Mittwoch der ersten Woche erkrankst du und bist laut Attest bis einschließlich Dienstag der zweiten Woche arbeitsunfähig. Betroffen sind Mittwoch, Donnerstag und Freitag sowie Montag und Dienstag. Du bekommst fünf Urlaubstage gutgeschrieben, das Wochenende zählt nicht.

Beispiel 2: Du arbeitest in Teilzeit an drei Tagen pro Woche, Montag, Dienstag und Donnerstag. Während einer Urlaubswoche bist du von Dienstag bis Freitag arbeitsunfähig. Gutgeschrieben werden nur Dienstag und Donnerstag, denn nur an diesen Tagen hättest du gearbeitet.

Für die Bezahlung ändert sich in beiden Fällen wenig: Statt Urlaubsentgelt erhältst du für die Krankheitstage Entgeltfortzahlung. Diese läuft bis zu sechs Wochen pro Erkrankung. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel Krankengeld.

Sonderfälle, die Fragen aufwerfen

Nicht jede Situation passt in das Grundschema. Die folgende Übersicht zeigt häufige Sonderfälle und wie sie in der Regel zu bewerten sind:

SonderfallWird Urlaub gutgeschrieben?Hinweis
Kind wird im Urlaub krankNein§ 9 BUrlG gilt nur für eigene Arbeitsunfähigkeit
Krankheit beginnt vor dem UrlaubJa, mit AttestUrlaub kann nicht angetreten werden, Tage bleiben erhalten
Medizinische Reha oder VorsorgekurJa, unter Voraussetzungen§ 10 BUrlG, wenn Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht
Vertraglicher MehrurlaubGrundsätzlich jaAbweichende Regelung nur bei klarer vertraglicher Trennung möglich
Langzeiterkrankung über JahresendeAnspruch bleibt zunächst bestehenVerfall in der Regel 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres

Wenn das Kind krank ist

Erkrankt dein Kind während des Familienurlaubs, bekommst du die Urlaubstage nicht zurück. Das Gesetz knüpft ausdrücklich an deine eigene Arbeitsunfähigkeit an. Kinderkrankentage kannst du nur für Zeiten nutzen, in denen du eigentlich arbeiten müsstest, nicht während eines bereits genehmigten Urlaubs.

Kurzurlaub und einzelne Urlaubstage

Die Regel gilt auch für einzelne Urlaubstage, etwa an einem Brückentag. Wer an diesem Tag krank im Urlaub ist und ein Attest vorlegt, bekommt den Tag gutgeschrieben. Arbeitgeber dürfen hier nicht anders entscheiden als bei einem zweiwöchigen Urlaub.

Resturlaub und Verfall

Gutgeschriebene Tage fließen in deinen normalen Urlaubsanspruch zurück. Sie unterliegen damit denselben Regeln für Übertragung und Verfall. Wichtig für Arbeitgeber: Urlaub verfällt nur, wenn sie ihre Mitarbeitenden rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen haben. Wie das gelingt, erklärt unser Beitrag zum Urlaubsverfall-Hinweis. Endet das Arbeitsverhältnis, geht es um die Abgeltung offener Tage, wie im Beitrag zu Resturlaub bei Kündigung beschrieben.

Krank im Urlaub: Personalverantwortliche prüft Urlaubskonto und Krankmeldungen
Für Arbeitgeber zählt ein klarer Prozess für Krankmeldungen während des Urlaubs. Foto: Brooke Lark / Unsplash

Was Arbeitgeber beachten sollten

Meldet sich ein Mitarbeiter krank im Urlaub, hast du als Arbeitgeber wenig Spielraum. Liegt eine ordnungsgemäße ärztliche Bescheinigung vor, musst du die Tage gutschreiben. Ein klarer Prozess erspart dir aber Diskussionen und Fehler in der Lohnabrechnung.

  • Meldeweg festlegen: Kommuniziere schriftlich, wie und bei wem sich Mitarbeitende im Urlaub krankmelden.
  • eAU abrufen: Rufe die elektronische Bescheinigung zeitnah bei der Krankenkasse ab.
  • Urlaubskonto korrigieren: Schreibe die Tage gut und dokumentiere die Korrektur.
  • Lohnabrechnung anpassen: Erfasse die Tage als Entgeltfortzahlung statt als Urlaub.
  • Neuen Urlaub abstimmen: Die gutgeschriebenen Tage legst du wie jeden Urlaubsantrag gemeinsam fest.

Eine klare Regel für den ganzen Betrieb

Gerade in kleineren Betrieben entstehen Konflikte oft, weil niemand weiß, was gilt. Halte die Spielregeln für den Fall „krank im Urlaub“ in einer kurzen Betriebsanweisung oder im Mitarbeiterhandbuch fest. Dazu gehören Ansprechpartner, Meldeweg, Umgang mit ausländischen Attesten und das Verfahren für die Neuplanung der Tage. Gibt es einen Betriebsrat, stimmst du die Regelung mit ihm ab, soweit Mitbestimmungsrechte berührt sind.

Umgang mit Zweifeln

Eine ärztliche Bescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Fallen dir Muster auf, etwa regelmäßige Krankmeldungen am Urlaubsende, darfst du genauer hinschauen. Bei gesetzlich Versicherten kannst du über die Krankenkasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst anregen.

Bei Attesten aus dem Ausland, insbesondere aus EU-Staaten, gelten hohe Hürden. Du musst konkrete Umstände darlegen, die den Beweiswert erschüttern. Vermutungen genügen nicht. Ziehe bei Konflikten frühzeitig arbeitsrechtliche Beratung hinzu, bevor du Konsequenzen ziehst. Welche Regeln bei einer Kündigung gelten, liest du im Beitrag zur Kündigung durch den Arbeitgeber.

Kein Rückruf aus dem Urlaub

Umgekehrt gilt: Du darfst Mitarbeitende nicht aus dem Urlaub zurückholen, nur weil die Krankheit vorbei ist und die Personaldecke dünn wird. Der genehmigte Urlaubszeitraum bleibt bestehen. Erst danach geht es um die Frage, wann die gutgeschriebenen Tage genommen werden.

Typische Fehler auf beiden Seiten

In der Praxis führen immer wieder dieselben Fehler zu Streit. Mit dieser Checkliste vermeidest du sie:

  • Arztbesuch erst nach einigen Tagen, wodurch die ersten Krankheitstage nicht nachgewiesen sind
  • Keine sofortige Meldung beim Arbeitgeber, sondern erst nach der Rückkehr
  • Ausländisches Attest ohne klare Aussage zur Arbeitsunfähigkeit
  • Eigenmächtige Verlängerung des Urlaubs um die Krankheitstage
  • Arbeitgeber verweigert die Gutschrift trotz ordnungsgemäßer Bescheinigung
  • Gutgeschriebene Tage werden in der Lohnabrechnung weiter als Urlaub geführt

Viele dieser Fehler lassen sich mit einem kurzen Merkblatt vermeiden, das Mitarbeitende vor dem Urlaub erhalten. Es erklärt, was bei Krankheit zu tun ist, wen sie informieren und welche Nachweise nötig sind.

Ein Tipp für Beschäftigte: Bewahre Kopien aller Atteste und Nachrichten auf, bis die Gutschrift auf deinem Urlaubskonto sichtbar ist. Krank im Urlaub zu sein ist belastend genug, ein Streit über fehlende Nachweise muss nicht dazukommen.

Fazit: Krank im Urlaub ist kein verlorener Urlaub

Das Gesetz schützt den Erholungszweck des Urlaubs. Wer krank im Urlaub ist, bekommt die Tage zurück, wenn er die Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag ärztlich nachweist und den Arbeitgeber unverzüglich informiert. Eine automatische Verlängerung gibt es dagegen nicht.

Für Beschäftigte heißt das: sofort zum Arzt, sofort melden, Nachweise sichern und nach der Rückkehr den Resturlaub neu planen. Für Arbeitgeber heißt das: klare Meldewege festlegen, Bescheinigungen korrekt verarbeiten und bei echten Zweifeln sachlich und mit fachlicher Unterstützung vorgehen.

Meine Empfehlung für Geschäftsführung und Personalverantwortliche: Erstelle noch vor der nächsten Urlaubssaison ein einseitiges Merkblatt zum Thema und lege es deinen Urlaubsanträgen bei. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen: Krank im Urlaub

Bekomme ich Urlaubstage zurück, wenn ich krank im Urlaub bin?

Ja. Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz werden Tage, an denen du nachweislich arbeitsunfähig erkrankt bist, nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet. Voraussetzung ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für jeden betroffenen Tag. Die Tage werden deinem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben und können später nach Absprache mit dem Arbeitgeber genommen werden.

Ab wann brauche ich im Urlaub ein ärztliches Attest?

Ab dem ersten Krankheitstag. Die im Betrieb übliche Regel, dass ein Attest erst ab dem vierten Tag nötig ist, hilft dir im Urlaub nicht weiter. Nur Tage mit ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit werden gutgeschrieben. Lass dich deshalb sofort untersuchen, wenn du während des Urlaubs erkrankst.

Verlängert sich mein Urlaub automatisch um die Krankheitstage?

Nein. Der Urlaub endet zum ursprünglich vereinbarten Termin. Bist du dann wieder gesund, musst du pünktlich zur Arbeit erscheinen. Die gutgeschriebenen Tage beantragst du neu. Wer eigenmächtig länger fernbleibt, riskiert eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung.

Was muss ich tun, wenn ich im Ausland krank werde?

Informiere deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und deine Adresse am Aufenthaltsort. Gesetzlich Versicherte müssen zusätzlich ihre Krankenkasse benachrichtigen. Lass dir von der Ärztin oder dem Arzt vor Ort eine schriftliche Bescheinigung ausstellen, die Arbeitsunfähigkeit und nicht nur eine Erkrankung bestätigt.

Welche Rechte hat der Arbeitgeber bei Zweifeln an der Krankmeldung?

Eine ärztliche Bescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Hat der Arbeitgeber begründete Zweifel, etwa bei auffälligen Mustern, kann er bei gesetzlich Versicherten über die Krankenkasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst anregen. Bei Bescheinigungen aus dem Ausland muss er konkrete Umstände vortragen, die den Beweiswert erschüttern.

Foto: Alexander Grey / Unsplash

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